Offene Tür bringt 2.500 Euro Strafe
Amsthandlungen können oft seltsame Blüten treiben. Diese Erfahrung musste auch Heval Özkan machen.
INNSBRUCK. Seit einem guten Jahr ist er nun in der Jahnstraße. Heval Özkan – "Gastronom mit Leib und Seele" – hat die ehemalige Jahnstube gepachtet und zu einem gemütlichen Kaffeehaus ("Plansch") umgebaut. "Es war viel Arbeit, bis ich ein neues Klientel ansiedeln konnte." Er schildert die einstige Kneipe so: "Es ging teilweise wild zu. Schlägereien waren keine Seltenheit. Heute kommen Studenten, Künstler, Schriftsteller." Einige Monate ging alles gut. Dann erteilte er einem Gast aus persönlichen Gründen Lokalverbot. Plötzlich stand regelmäßig – mehrmals täglich – die Mobile Überwachungsgruppe (MÜG) vor seinem Café. Dabei wussten die Mitarbeiter oft selbst nicht, warum sie da sind. Eine zu ahndende Lärmbelästigung gab es nicht.
Ein Stapel von Strafzetteln
Schließlich wurde für Özkan die Tür zum Verhängnis. Laut seiner Betriebsanlagengenehmigung müsste diese nämlich geschlossen bleiben. Er ließ sie offen, um die Kunden in seinem Gastgarten gemütlicher bedienen zu können. Nach und nach trudelten die roten Zettel ein: von April bis November, insgesamt 2.500 Euro Strafe. Er zeigt auf die Papiere und meint nachdenklich: "Ich bin durch das Haus gelaufen und die Bewohner haben mir versichert: So fein, wie seitdem ich da bin, hatten sie es noch nie gehabt." Sein Lokal ist bis Mitternacht geöffnet. Viele Bewohner der umliegenden Häuser sind Gäste bei ihm und haben auch bemerkt, dass die MÜG ihm besonders viel Aufmerksamkeit schenkt. "Als Selbstständiger hat man viele Auflagen zu erfüllen, dann kommt auch noch so was hinzu. Ich schau wirklich aufs Umfeld", versichert der 33-jährige Bartträger.
Bonus-Ärgernis
Dass er einen Antrag auf Änderung der Genehmigung einreichen könnte, wusste Özkan nicht. Nach 2.500 Tausend Euro Strafe machte ihn das Amt darauf aufmerksam. Ärgernis Nummer zwei: "Warum nicht gleich am Anfang?" Sein Antrag wurde abgewiesen.
Bernhard Letsch – zuständig in der Stadt für Betriebsanlagenrecht – erklärt im Allgemeinen: "Dass eine Auflage aufgehoben werden kann, muss gut begründet sein. Ein Antrag mit einem Einzeiler wird da nicht ausreichen." Prinzipiell müssen die meisten Lokalitäten mit einer ähnlichen Auflage, wie sie Özkan hat, arbeiten. "Fenster und Türen müssen geschlossen bleiben. Das hat meist zwei Gründe: Lärm und Geruch sollen nicht nach außen dringen", so Letsch. Möglich sei eine Änderung aber schon, erklärt der Spezialist.
Es braucht mehr gute Gründe
Nun liegt es an Özkan, mehr Beweggründe zu finden, um eine Auflagenänderung zu bewirken. Obwohl er jetzt die Strafen monatlich abzahlen muss – ihm kam die Stadt somit entgegen – sieht er die Zukunft rosig. "Zumindest steht die MÜG nicht mehr täglich vor der Tür."
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