Eingetragene Partnerschaften bald auch im Standesamt möglich

Ab 1. April 2017 fällt die Begründung eingetragener Partnerschaften in die Zuständigkeit der Personenstandsbehörden. | Foto: eli.krismer/zweiraum.eu
  • Ab 1. April 2017 fällt die Begründung eingetragener Partnerschaften in die Zuständigkeit der Personenstandsbehörden.
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TIROL. Ab 1.4.2017 kann man eingetragene Partnerschaften auch im Standesamt vornehmen lassen. Im Rahmen dieser Änderung kam es auch zu weiteren Angleichungen an die Ehe.

Änderung bei der Namensbestimmung

Ab 1. April fällt die Begründung eingetragener Partnerschaften nicht wie bisher in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksverwaltungsbehörden, sondern auch in den Amtsbereich der Standesämter. Die Namensbestimmungen entsprechen nun auch denen der Regelungen bei Eheschließungen. "Ab demselben Zeitpunkt wird es möglich sein, auf Antrag Personenstandsurkunden für einen bestimmten Zeitpunkt zu erstellen und zu fertigen. Oft wird durch Änderung der Namensführung eines Elternteiles oder eines Ehegatten die historische Beurkundung verändert. Um dies in den Urkunden möglichst nachvollziehbar zu machen, soll dem Bürger die Möglichkeit gegeben werden, auf Antrag für die Beurkundung einen Zeitpunkt festzulegen.“ so Klaus Gasteiger, SP Gemeindesprecher. Weiters können bei Fehlgeburten diese in das ZPR eingetragen werden.

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