AK-Tirol: Wer hat Anspruch auf die sechste Urlaubswoche? - Beratungen gibt es jetzt
Unter bestimmten Voraussetzungen haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine sechste Arbeitswoche - diesbezügliche Beratungsgespräche gibt es bei der AK-Tirol.
TIROL. Viele ArbeitnehmerInnen haben Anspruch auf die sechste Urlaubswoche. Aus diesem Grund berät die Arbeiterkammer Tirol ArbeitnehmerInnen ab sofort in Bezug auf die sechste Urlaubswoche.
Wer hat Anspruch auf die 6. Urlaubswoche?
Unter bestimmten Umständen haben ArbeitnehmerInnen Anspruch auf eine sechste Urlaubswoche. Die Arbeiterkammer Tirol bietet diesbezüglich einen persönlichen Urlaubscheck an und überprüft, wer einen Anspruch hat.
Grundsätzlich ist eine sechste Urlaubswoche nach 25 Jahren im selben Betrieb möglich. Jedoch können auch Vordienstzeiten und Schul- und Studienzeiten angerechnet.
Angerechnet werden:
- maximal 5 Jahre Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern oder aus selbständiger Tätigkeit
- höchstens 4 Jahre nach Beendigung der Pflichtschulzeit
- maximal 5 Jahre für die Dauer eines positiv abgeschlossenen Studiums
- frühere Beschäftigungen beim aktuellen Arbeitgeber
Was ist zum Beratungsgespräch mitzubringen?
ArbeitnehmerInnen, die die Beratung nützen wollen, können die notwendigen Unterlagen an 6.urlaubswoche@ak-tirol.com senden. Erste Informationen gibt es auch unter Telefon: 0800/22 55 22 -1414.
Folgende Unterlagen sind zur Anspruchsprüfung für die sechste Urlaubswoche notwendig:
- Beginn des laufenden Arbeitsverhältnisses
- Alle Schulzeiten nach Ende der Schulpflicht (= 9. Schulstufe), dokumentiert durch Zeugnisse
- Studienzeiten eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums
- Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern oder aus selbständiger Tätigkeit, wenn diese mindestens sechs Monate gedauert habenwei
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