Österreich übernimmt zum 25. Jubiläum Vorsitz

Ingrid Felipe bei der Besichtigung der RoLa-Station in Wörgl, die vom sektoralen LKW-Fahrverbot betroffene LKW auf der Schiene durch Tirol transportiert, mit Vertretern der ÖBB und Ökombi, u.a. Gerhard Kapeller (rechts). | Foto: Land Tirol/Aigner
  • Ingrid Felipe bei der Besichtigung der RoLa-Station in Wörgl, die vom sektoralen LKW-Fahrverbot betroffene LKW auf der Schiene durch Tirol transportiert, mit Vertretern der ÖBB und Ökombi, u.a. Gerhard Kapeller (rechts).
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Zum 25jährigen Jubiläum der Alpenkonvention übernimmt Österreich den Vorsitz und wacht damit über das internationale Vertragswerk. Am 7. November 1991 wurde die Alpenkonvention von der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) in Salzburg unterzeichnet, im April 1998 trat sie in Kraft. Vertragsparteien sind Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Slowenien, die Schweiz und die Europäische Union.

Der wesentlichste Schritt in den vergangenen Jahren ist laut Tirols Umweltlandesrätin Ingrid Felipe die Ratifizierung des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention durch das EU-Parlament im Jahr 2009. In den verschiedenen Protokollen der Konvention werden konkrete Maßnahmen festgelegt, zu denen sich die Vertragsparteien bekennen. „Unser besonders sensibler Alpenraum bringt mit sich, dass wir teilweise durch ganze Täler eine Schadstoffkonzentration haben, wie sie sonst nur aus Großstädten bekannt sind“, erklärt Ingrid Felipe die fast unveränderten Rahmenbedingungen, die der Alpenkonvention auch nach 25 Jahren noch große Bedeutung verleihen.
 

Verkehrsprotokoll hilft für die gute Luft

Das Verkehrsprotokoll als Herzstück der Alpenkonvention untersagt den UnterzeichnerInnen der Konvention den Bau neuer, hochrangiger Straßen für den alpenquerenden Verkehr und setzt äußerst restriktive Bedingungen für neue Straßenprojekte innerhalb der Alpenregion. Bei zahlreichen neuen Straßen- und Tunnelplänen, wie zuletzt bei der sogenannten „Alemagna“ durch Osttirol, sind die Vereinbarungen der Alpenkonvention ein wichtiges Argument, das seit der Ratifikation durch das EU-Parlament auch juristisch schwer wiegt.

Im Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention haben sich die Signatarstaaten außerdem darauf geeinigt, dass das Verursachersprinzip und die Kostenwahrheit im internationalen Transitverkehr stärker zur Geltung kommen sollten. „In unseren internationalen Projekten der Europäischen Verkehrspolitik, von der EUSALP bis zum iMonitraf-Netzwerk, stützen wir uns auf die Regelungen der Alpenkonvention“, betont die Tiroler Landeshauptmann-Stellvertreterin. Sie verweist auch auf umweltpolitische Weichenstellungen vom Bozner Flugplatz bis zur Rettung der Kalkkögel, die in den letzten Jahren mit Hilfe der Alpenkonvention gelungen sind.  

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