Wahlkarten für Bundespräsidentenwahl rechtzeitig beantragen
Jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag für die Bundespräsidentenwahl verhindert ist, kann eine Wahlkarte beantragen.
TIROL. Jeder, der am 24. April - dem Tag der Bundespräsidentenwahl - verhindert ist, kann rechtzeitig eine Wahlkarte beantragen. Dies betrifft auch alle WählerInnen, die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen eines Auslandaufenthalts nicht zur Wahl kommen können.
Rechtzeitig Antrag für eine Wahlkarte stellen
Der Antrag für eine Wahlkarte kann mündlich oder schriftlich in der Gemeinde erfolgen, in der man als WählerIn eingetragen ist. Schriftlich kann der Antrag über den Postweg, per Telefax, gegebenenfalls auch per E-Mail oder über die Internetmaske der Gemeinde erfolgen. Schriftlich müssen die Karten bis zum 20. April 2016 beantragt werden. Mündlich kann der Antrag bis zum 22. April gestellt werden. Die persönliche Übergabe der Wahlkarte muss aber möglich sein, entweder an den Antragsteller selbst oder an eine bevollmächtigte Person.
Gleichzeitig zweite Wahlkarte beantragen
Man kann auch beide Wahlkarten - für den ersten und allfälligen zweiten Wahlgang - gleichzeitig beantragen. Im Normalfall wird die Wahlkarte für den zweiten Wahlgang erst dann zugestellt, sobald der amtliche Stimmzettel verfügbar ist. Nur jene Personen, die vom 3. bis zum 22. Mai 2016 ortsabwesend sein werden, bekommen schon vorab eine Wahlkarte für den zweiten Wahlgang. Allerdings ist hier der amtliche Stimmzettel leer. Hier muss der Namen einer der beiden in die engere Wahl gekommenen KandidatInnen eigenhändig eingetragen werden.
Allerdings darf die ausgefüllte Wahlkarte erst nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses - frühestens ab 3 Mai 2016 - abgeschickt werden. Zu früh verschickte Briefwahlstimmen werden nicht berücksichtigt.
Wahlkarten werden bei Bedarf abgeholt
Treffen bestimmte Gründe zu, wird die Wahlkarte am Wahltag durch eine "fliegende Wahlkommission" am 24. April persönlich abgeholt. Dies betrifft Personen mit mangelnder Geh- und Transportfähigkeit, bei Bettlägerigkeit, bei Unterbringung in gerichtlichen Gefangenenhäusern, Strafvollzugsanstalten, im Maßnahmenvollzug oder in Hafträumen.
Möglichkeiten der Abgabe der Wahlkarte
Wahlkarten können wie folgt abgegeben werden:
- Abgabe der Wahlkarte im zuständigen Wahllokal während der Öffnungszeiten
- in einem beliebigen Wahllokal während der Öffnungszeiten
- Abgabe der Wahlkarte bei der Bezirkswahlbehörde am Wahltag bis 17:00 Uhr
- Zustellung der Wahlkarte durch die Post. Diese muss bis 24. April 2016, 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde eingelangt sein.
Achtung: Nicht alle Wahllokale haben die gleichen Öffnungszeiten.
Wahlkarte für die Briefwahl
Die Wahlkarte kann für die Briefwahl sowohl im Inland als auch im Ausland verwendet ist. Vom Ausland ist nur die Briefwahl zulässig. Die Wahlkarte muss bis 24. April 2016, 17 Uhr, bei der auf der Rückseite der Wahlkarte angeführten Bezirkswahlbehörde einlangen. Die Kosten für das Porto trägt der Bund.
Die Wahlergebnisse
Die Wahlergebnisse der Bundespräsidentenwahl dürfen erst nach dem österreichweiten Wahlschluss bekanntgegeben werden. Daher werden am Sonntag, 24. April die Tiroler Wahlergebnisse, gegliedert nach Gemeinde-, Bezirks- und Landesergebnis, auf tirol.gv.at nach 17 Uhr veröffentlicht. Bis dahin gibt es auf der Homepage des Landes Tirol zusätzliche Informationen.
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