Aids-Hilfe
HIV-positiver Kärntner in zweiter Instanz freigesprochen

Die Leiter der Österreichischen Aids-Hilfen v. l. n. r. Manfred Rupp (Steiermark), Klaus Stummer (Oberösterreich), Georg Gierzinger (Tirol), Günther Nagele (Kärnten, Mitte)), Willi Maier (Salzburg), Angela Knill (Vorarlberg), Andrea Brunner (Wien, Niederösterreich und Burgenland) kämpfen vereint gegen die Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen | Foto: Aids Hilfe Wien/Hammerschmid
  • Die Leiter der Österreichischen Aids-Hilfen v. l. n. r. Manfred Rupp (Steiermark), Klaus Stummer (Oberösterreich), Georg Gierzinger (Tirol), Günther Nagele (Kärnten, Mitte)), Willi Maier (Salzburg), Angela Knill (Vorarlberg), Andrea Brunner (Wien, Niederösterreich und Burgenland) kämpfen vereint gegen die Stigmatisierung von HIV-positiven Menschen
  • Foto: Aids Hilfe Wien/Hammerschmid
  • hochgeladen von Mirela Nowak-Karijasevic

Die Aids-Hilfe Österreich fordert das Ende er Diskriminierung vor Gericht von Patienten, die nachweislich nicht infektiös und damit keine Gefahr für Partner darstellen. In Kärnten konnte ein Schuldspruch in der zweiten Instanz aufgehoben werden, berichtet Günther Nagele, Chef der Aids-Hilfe Kärnten. 

KÄRNTEN. Laut Statistik stecken sich rund 20 Menschen in Kärnten jährlich beim ungeschützten Geschlechtsverkehr mit dem heimtückischen HI-Virus, das der Auslöser für Aids ist, an. Etwa 200 Betroffene werden in der Aids-Hilfe Kärnten, die vor 30 Jahren gegründet wurde, behandelt. Leiter Günther Nagele ist mit der momentanen Situation zufrieden: "Die Situation ist stabil, wir haben nicht mehr und nicht weniger Neu-Infektionen. Erfreulicherweise ist es in unserem Bundesland trotz der Corona-Sicherheitsvorkehrungen kaum zu Einschränkungen für die Patienten gekommen." Grund zur Sorge hat man bei der Aids-Hilfe dennoch. Immer noch landen nämlich HIV-Patienten, die nachweislich nicht infektiös sind, vor Gericht und werden dort nach dem Paragraf 178/179 strafrechtlich verurteilt. Im Strafgesetzbuch heißt es: "Wer eine Handlung begeht, die geeignet ist, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen, wenn die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört."

Nebeneffekt der Therapie

"Solange es keine therapeutischen Möglichkeiten in Bezug auf HIV gegeben hat, war diese Androhung auch nachvollziehbar. Seit vielen Jahren gibt es aber schon gut funktionierende Therapien, die den erfreulichen Nebeneffekt haben, dass die Viruskonzentration im Körper so weit absinkt, dass das Virus nicht mehr übertragen wird", so Nagele. Und jetzt passiere es aber immer noch, dass auch Menschen, die sich in dieser lebensbegleitenden Therapie befinden und nicht infektiös sind, vor Gericht verurteilt werden. "Das ist, wenn man so will, eine Unrechtslage, die dringend korrigiert gehört."

Erster Sieg

Schon öfter habe man versucht, die Situation auch vor Gericht zu klären – beim letzten Prozess im Herbst 2020 ist es dann auch tatsächlich gelungen, einen Schuldspruch im Zuge der Berufung vor dem Oberlandesgericht Graz in einen Freispruch zu verwandeln. "Weil der Richter gewürdigt hat, dass die Therapie diesen Nebeneffekt hat, wurde das Urteil der Erstinstanz aufgehoben. Das ist ein erster Schritt. Aber man muss sich vorstellen, der Mann hat über eine lange Zeit hinweg in dem Bewusstsein gelebt, dass er wahrscheinlich ins Gefängnis muss", sagt Nagele.

Appell: "Bitte testen!"

Ein Test ist die sicherste Möglichkeit, die Virusverbreitung zu verhindern. Nagele: "Es klingt zwar paradox, aber, wer nicht weiß, dass er positiv ist, wird das Virus weitertragen. Bitte lassen Sie sich regelmäßig testen. Der Test ist kostenlos und innerhalb von zwei Tagen hat man ein Ergebnis über den Ist-Zustand."

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