Tiere
Keine Ausnahmen mehr für Bauernhof-Katzen
In Kärnten setzt man auf die Kastrationspflicht um die Population an Streunerkatzen einzudämmen.
KÄRNTEN. Katzen sind, auch in Kärnten, beliebte Haustiere. Außerdem sind es sehr anpassungsfähige Tiere und so trifft man sie fast überall auf der Welt.
Doch nicht alle Katzen sind zahm und eine zu große Population an Streunerkatzen kann durchaus ein Gesundheitsrisiko darstellen. Um dies zu vermeiden gilt in Österreich eine Kastrationspflicht für Katzen.
Aktion 'Katzenkastration'
Da Katzen bereits mit einem halben Jahr geschlechtsreif sind und bis zu drei Mal pro Jahr Junge werfen können, besteht theoretisch die Möglichkeit das aus zwei Katzen in nur fünf Jahren 12.680 Katzen werden.
Um die Katzenpopulation einzudämmen und die Ausbreitung sowie Übertragung von Krankenheiten zu verhindern, startet auch heuer wieder die Aktion 'Katzenkastration'.
Finanzierung der Katzenkastration
Die Aktion wird zu je einem Drittel vom Land Kärnten, dem Gemeindebund und der Kärntner Tierärztekammer finanziert. Die Honorarhöhe für die Kastration einer Katze wurde mit 103,50 Euro, für einen Kater mit 58,50 Euro festgesetzt.
Die Streuner werden eingefangen, kastriert und wieder dort freigelassen wo sie gefangen wurden. "Die Katzen werden mit einem 'Ear tipping' versehen" erklärt Tierschutzombudsfrau Jutta Wagner, dadurch wird wird verhindert das die Tiere zweimal gefangen werden.
Kastrationspflicht
Seit 1. Jänner 2019 müssen alle unkastrierten Katzen mit Freigang (Zuchtkatzen) der Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Der Tierhalter muss die Katzen außerdem durch einen Mikrochip kennzeichnen lassen und das Tier in der österreichischen Heimtierdatenbank eintragen.
Damit gibt es seit heuer auch keine Ausnahmen mehr für Katzen die in bäuerlicher Haltung leben. Katzen die auf Bauernhöfen leben müssen entweder kastriert oder der Bezirkshauptmannschaft als Zuchtkatzen gemeldet werden.
Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 3.750 Euro, im Wiederholungsfall sogar bis zu 7.500 Euro.
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