Coronavirus
Verschärfte Schutzmaßnahmen in den Kärntner Landesspitälern

Ab sofort gilt in den Landesspitälern die FFP2-Maskenpflicht. Weiterhin bleibt es bei der Beschränkung der Besucherzahlen. | Foto: stock.adobe.com/Alliance
  • Ab sofort gilt in den Landesspitälern die FFP2-Maskenpflicht. Weiterhin bleibt es bei der Beschränkung der Besucherzahlen.
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Aufgrund der Zunahme an Coronafällen gilt in Kärntens Landeskrankenhäusern jetzt die FFP2-Maskenpflicht in patientennahen Bereichen. Nach wie vor ist nur ein Besucher pro Tag erlaubt. 

KÄRNTEN. Ab sofort gilt in Kärntens Landesspitälern für alle patientennahe Bereiche eine FFP2-Maskenpflicht, ein Mund-Nasenschutz reicht nicht mehr aus. Die derzeitige epidemiologische Lage ist Auslöser für die neue Maßnahme. Die Besucherregeln bleiben wie bisher, ein Besucher pro Tag und Patient ist weiterhin möglich. Es gelten ausnahmslos die 3G-Regeln und jeder Besuch muss spätestens einen Tag vorher telefonisch angemeldet werden. Dem Land Kärnten wurde der Bericht zur Kontrolle von 3G-Nachweisen in der Vorwoche vorgelegt. Demnach wurden in Summe 2.618 Kontrollen in Hotellerie, Restaurants, Bars, Discos, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, nicht öffentlichen Sportstätten, bei Veranstaltungen usw. durchgeführt. Betroffen waren Gäste und Betreiber. Es gab dem Bericht zu Folge elf Beanstandungen.

Vorgaben ernst nehmen

407 Betreiber (von 412) haben sämtliche Auflagen erfüllt und 2.200 Gäste bzw. Teilnehmer (von 2.206) haben die 3G-Nachweise erbringen können. Die elf Beanstandungen sind rein auf Gäste und Betreiber von Restaurants zurückzuführen. Im Koordinationsgremium des Landes wurde vorige Woche noch einmal darauf hingewiesen, dass Gäste und Unternehmer gleichermaßen die Einhaltung der 3G ebenso wie die Kontrollen ernst nehmen müssen, um jegliche weitere Betriebsschließungen im Herbst und Winter zu verhindern, wenn mit einem schon alleine der Jahreszeit geschuldeten Infektionsanstieg zu rechnen ist.

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