Nach tödlichem Schuss
15 Monate Haft für Schütze aus Knappenberg

- Nach dem Tötungsdelikt steht die Ortschaft Knappenberg unter Schock.
- Foto: MeinBezirk.at
- hochgeladen von Evelyn Wanz
Im August kam es in Knappenberg zu einer tödlichen Schussabgabe. Am heutigen Mittwoch muss sich der Schütze vor Gericht verantworten. Er ist wegen "grob fahrlässiger Tötung angeklagt".
KNAPPENBERG. Durch die Verhandlung führte Richter Kriz. Einem 44-jährigen Mann aus Knappenberg wird vorgeworfen, durch das Hantieren mit einer geladenen, ungesicherten Langwaffe in Schießhaltung sein Gegenüber getötet zu haben. Angeklagt ist das Vergehen der grob fahrlässigen Tötung.
Schuss löste sich
Der Angeklagte soll am Tatabend mit seiner Lebensgefährtin in einem Gasthaus gewesen sein. Dort habe sich eine Diskussion mit einem Mann entfacht. Der Angeklagte soll daraufhin nach Hause gefahren sein. Während der Fahrt sei es zu einem Telefonat gekommen, wo er mit dem Umbringen bedroht wurde. Der Mann am Telefon sagte, dass er und weitere Männer zu ihm nach Hause kommen würden. Als plötzlich Männer vor seinem Haus standen, habe der Angeklagte aus Angst ein Gewehr geholt. Das Opfer soll noch geschrien haben "dann schieß doch du Kasperl". Folgend soll das Opfer auf den Lauf der Waffe gegriffen haben und dabei habe sich ein Schuss gelöst. Das Opfer wurde mittig im Brustbereich getroffen und erlitt tödliche Verletzungen.
Kein Mord?
Tötungsvorsatz sei nicht nachweisbar: Das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass die gegenständliche Waffe ein geringes Abzugsgewicht von 0,41 Kilogramm aufweist und somit sich bereits bei geringem Druck auf den Abzug ein Schuss lösen könne. Aufgrund der Beweisergebnisse ist die Staatsanwaltschaft Klagenfurt - unter Hinweis auf ihren beim Landesgericht Klagenfurt eingebrachten Strafantrag- somit von keinem Tötungsvorsatz des Angeklagten ausgegangen.
"Ich bin schuldig"
Dem Angeklagten tue es sehr leid, dass sich der Schuss löste und er bekenne sich laut seinem Anwalt wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung schuldig. "Ich habe die Waffe geholt, aber ich kann nichts dafür, dass der Schuss sich gelöst hat", so der Angeklagte. Bei der Tatrekonstruktion wurde festgestellt, dass es aus ballistischer Sicht möglich ist, dass "sich durch das Hinaufgreifen auf die Waffe ein Schuss lösen konnte". "Wenn man eine geladene Waffe haltet und den Finger am Abzug hat, kann sich durch das Hantieren ein Schuss gelöst haben", so ein Sachverständiger.
Alkohol im Spiel
Laut Gerichtsmedizinerin wurde bei dem Opfer eine mittelgradige Alkoholisierung festgestellt. "Er hat vor seinem Ableben Alkohol konsumiert, jedoch gibt es aus medizinischer Sicht keinen Hinweis, dass er stark sediert war, er war handlungsfähig", so die Gerichtsmedizinerin.
Zweifel am Tathergang
Der Privatbeteiligtenvertreter der Familie des Opfers spricht vor Gericht die Zweifel am Tathergang aus. Es soll keine Bedrohung gegenüber des Angeklagten gegeben haben. Der Finger des Angeklagten war am Abzug. "Das Opfer soll am Lauf gezogen haben, das ist höchst zweifelhaft. Bei der ersten Aussage bei der Polizei hat der Angeklagte ausgesagt, dass er abgedrückt hat. Da war nicht die Rede von einem Schuss, der sich gelöst hat", so der Privatbeteiligtenvertreter.
Urteil
Die Privatbeteiligtenvertreter der Angehörigen des Opfers fordern ein Trauerschmerzengeld. Zu zahlen ist laut Urteil für die Tochter 10.000 Euro, für die Lebensgefährtin 5.000 Euro. Den Eltern werden jeweils 5.000 Euro zugesprochen. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen. Er wurde zu 15 Monaten Haft verurteilt, davon sind 10 Monate bedingte Haftstrafe, fünf Monate sind zu verbüßen. Die U-Haft wurde angerechnet. Der Anwalt des Angeklagten beanspruchte drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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