Wetterschäden
AK-Konsumentenschutz berät Unwetter-Opfer

Die Unwetter in Kärnten haben zahlreiche Schäden hinterlassen. Nun tauchen viele Fragen auf. Der AK-Konsumentenschutz berät. | Foto: Pixabay/Capri23auto
  • Die Unwetter in Kärnten haben zahlreiche Schäden hinterlassen. Nun tauchen viele Fragen auf. Der AK-Konsumentenschutz berät.
  • Foto: Pixabay/Capri23auto
  • hochgeladen von Vanessa Pichler

Was übernimmt die Versicherung? Wie gehe ich jetzt bei Unwetter-Schäden vor? Nicht vorschnell handeln, sondern bei Unklarheiten den Arbeiterkammer-Konsumentenschutz fragen. Dieser steht jedem Kärntner offen. 

KÄRNTEN. Nach den schweren Unwettern in Kärnten stellen sich für viele Betroffene so einige Fragen. Vor allem folgende: Für welche Schäden haftet die Versicherung? Das Konsumentenschutz-Team der Arbeiterkammer (AK) Kärnten berät in dieser Situation.

Es kommt auf den Vertrag an

Welche Schäden übernommen werden, kommt natürlich immer auf die Versicherung an bzw. auf den Vertrag, so AK-Präsident Günther Goach: "Der Deckungsumfang, gerade im Punkt Katastrophenschutz und Sturmschäden, unterscheidet sich je nach Alter des Vertrages und Anbieter." Betroffene sollen sich nicht unter Druck setzen lassen, rät Goach: "Unterschreiben Sie nichts an Ort und Stelle. Es besteht keine Notwendigkeit, vorschnell zu unterzeichnen, vor allem, wenn Inhalt und Tragweite unklar sind." 
Der AK-Konsumentenschutz überprüft Verträge.

Co-Finanzierung durch Land

Interessant: "Es besteht immer die Möglichkeit, ausdrückliche einen schriftlichen Vorbehalt anzumerken oder Passagen, mit denen man nicht einverstanden ist, zu streichen", so der AK-Präsident. Und: Immer eine Kopie des unterzeichneten Schriftstückes machen! 
Es kann sich übrigens jeder Kärntner vom AK-Konsumentenschutz beraten lassen, denn das Land übernimmt die Co-Finanzierung. Alleine 2018 wurden 377.000 Euro für die Kärntner zurückgeholt.

Tipps vom AK-Konsumentenschutz:

  • Den Schaden rasch der Versicherung melden.
  • Den Schaden dokumentieren (Fotos oder Videos).
  • Nach einer Schadensmeldung wird der Schaden meist von einem Sachverständigen der Versicherung geprüft.
  • Weigert sich die Versicherung, zu zahlen: Den AK-Konsumentenschutz kontaktieren!

Wie erreicht man den AK-Konsumentenschutz?

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.