Nach Bombendrohungen
Bildungsdirektorin wendet sich an Kärntner Schulen

Lehrkräfte und Schüler haben sich unter anderem für Befragungen zur Verfügung zu stellen und haben sachdienliche Hinweise den Ermittlungsbehörden bekannt zu geben. | Foto: stock.adobe.com/Symbolfoto
  • Lehrkräfte und Schüler haben sich unter anderem für Befragungen zur Verfügung zu stellen und haben sachdienliche Hinweise den Ermittlungsbehörden bekannt zu geben.
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  • hochgeladen von Viktoria Koberer

Die Bildungsdirektion Kärnten warnt: Ausgelöste Fehlalarme und Drohungen, wie sie in der jüngsten Vergangenheit mehrfach an Kärntens Schulen erfolgt sind, sind kein Bagatelldelikt. Aus diesem Grunde wurde an die Schulen in Kärnten ein Schreiben gesendet, das auf die Folgen von Bombendrohungen hinweist.

KÄRNTEN. In dem Schreiben wird in acht Punkten festgehalten, was die Folgen einer Bombendrohung sind. Darin ist zu lesen, dass schulrechtlich sowohl Suspendierungen als auch der Ausschluss aus der Schule mögliche Folgen sind. Weiters sind der versäumte Unterrichtsstoff sowie ausgefallene Prüfungen jedenfalls von allen Schülern nachzuholen. Die im Zusammenhang mit den Drohungen anfallender Kosten der Einsatzkräfte sind zu ersetzen und können mehrere Tausende Euro ausmachen. Ferner ist zu lesen, dass bei derartigen Drohungen es sich um ein Strafdelikt handelt, das bei einer Verurteilung auch eine Haftstrafe nach sich ziehen kann.

Umfangreiche Ermittlungsverfahren

Außerdem werden seitens der Exekutive und der zuständigen Behörden in den betroffenen Schulen umfangreiche Ermittlungsverfahren durchgeführt (z. B. Spurensicherung, Schriftprobenvergleich). Lehrkräfte und Schüler haben sich für Befragungen zur Verfügung zu stellen und haben sachdienliche Hinweise den Ermittlungsbehörden bekannt zu geben. Davon betroffen sind auch die sozialen Medien. Postings, die in diesem Zusammenhang in den sozialen Medien verbreitet werden und gegen den Daten- und Persönlichkeitsschutz verstoßen, werden allenfalls zur Anzeige gebracht.

Psychologische Hilfe

Sollte es an dem betroffenen Standort den Bedarf an psychologischer Unterstützung geben, soll direkt die Schulpsychologie Kärnten kontaktiert werden. Zur Vorgehensweise im Falle von Gefährdungsszenarien wird auf die Notfallmappe der Bildungsdirektion verwiesen. Außerdem wurde an alle Schulen auch eine Notfallmappe mit dem richtigen Verhalten bei Bombendrohungen verschickt.

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