Geschwindigkeitsbegrenzung gilt
Fahrverbot am Wörthersee nun aufgehoben

Mit sofortiger Wirkung ist das Fahrverbot für sämtliche Motorfahrzeuge auf dem Wörthersee aufgehoben (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/kobra78
  • Mit sofortiger Wirkung ist das Fahrverbot für sämtliche Motorfahrzeuge auf dem Wörthersee aufgehoben (Symbolfoto)
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Die aktuelle Wetterlage hat die Behörden veranlasst, ein Fahrverbot für sämtliche Motorfahrzeuge auf dem Wörthersee zu erlassen. Mit sofortiger Wirkung ist dieses Fahrverbot aufgehoben.

WÖRTHERSEE. Gestern fand eine mehrstündige Befahrung des Sees durch Amtssachverständige, Wasserpolizei und Wasserrettung statt, um die Situation, wie angekündigt, immer wieder neu einzuschätzen. Die Einschätzung ergab, dass das generelle Fahrverbot aufgehoben werden kann. Es gilt jedoch für alle Motorfahrzeuge eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h am gesamten See. Ausgenommen sind Einsatzfahrzeuge, sowie Schiffe beziehungsweise Boote der Linienschifffahrt. Ebenso seien Fahrrouten so zu wählen, dass der Wellenschlag bestmöglich reduziert wird.

Verbote

Aufrecht bleibt das Verbot für das Schleppen von Personen am See, konkret also dürfen keine Fahrten mit Bananen, Ringen oder ähnlichen Gefährten durchgeführt werden. Wellensurfen und Fallschirm-Fahrten sind demnach ebenso weiterhin untersagt. Die neuen Maßnahmen gelten bis auf Widerruf.

Nicht anfahrbare Anlegestellen

Die Wörthersee Schifffahrt nimmt den Betrieb mit 10. August 8.00 Uhr ab Klagenfurt wieder auf. Um der Verordnung genüge zu tun, werden bis auf Widerruf folgende Anlegestellen nicht angefahren: Pörtschach/Werzer, Weißes Rössl und Kraftwerk Forstsee.

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