Förderaktion für Wirtshäuser gestartet

Unter dem Motto Holz statt Plastik sollen die Gastgärten in den Tälern und Gemeinden neu gestaltet werden können | Foto: pixabay
  • Unter dem Motto Holz statt Plastik sollen die Gastgärten in den Tälern und Gemeinden neu gestaltet werden können
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Landesrat Christian Benger hat eine Förderaktion für Kärntens Wirtshäuser ins Leben gerufen. Das Ziel ist: Qualitätsschub für heimische Gastgärten und -stuben. „Mit dieser Förderkation können unsere Wirte in die Qualität investieren. Unter dem Motto Holz statt Plastik sollen die Gastgärten in den Tälern und Gemeinden neu gestaltet werden können.
Die Gastgärten sind das sichtbare Aushängeschild der Gasthäuser. Wo man gemütlich sitzt, sitzt man gerne länger. Die Aktion läuft nicht über den KWF, sondern über das Wirtschaftsreferat des Landes“, so Benger.

Attraktive Gastgärten im Frühling

Da diese Investitionen oft keine hohen Summen beinhalten und deshalb Wirte aus vielen Förderrichtlinien herausfallen, wurde die Investitionsschwelle bewusst niedrig gehalten. „Was wären unsere Dörfer ohne Wirte? Das ist für das gesellschaftliche Zusammenleben vor Ort wichtig aber auch für den Tourismus relevant!“, so Benger. Das Ziel der Förderung ist, jetzt die Investitionen zu ermöglichen, damit im Frühling attraktive Gastgärten sichtbar werden. Ein besonderer Anreiz soll die Förderung in Höhe von 50% der Investition sein. Auch Kärntens Positionierung „Die höchste Konzentration südlicher Lebensqualität Österreichs“ soll durch die Maßnahmen auf der Betriebsebene gestärkt werden. Förderbar sind qualitätssetzende Maßnahmen, die die Attraktivierung des Ambientes zum Ziel haben. Bevorzugt werden qualitativ hochwertige Materialien, wie z.B. heimische Hölzer.

Was wird gefördert?

Sanierung, Umbau, Neuerrichtung für Aufenthaltsbereiche für Gäste im Außenbereich (z.B. Terrasse, Gastgarten, Spielbereich, etc.)

Investitionen in die Innenausstattung von Gaststuben und in die Ausstattung von Gastgärten wie Tische, Stühle, Leuchten, Theken, Böden, sofern den Gästen zugänglich.

Gartenanlage (z.B. Bepflanzung, Beleuchtungssystem, Terrassen, Loungemöbel, Wintergarten, Beschattungen wie Sonnensegel und Sonnenschirme, etc.)

Eckpunkte:

Stichtag der Investitionen: ab 01.09.2017
förderbaren Kosten mind. 3.000 Euro
Förderung 50 % der förderbaren und tatsächlich nachgewiesenen Kosten
maximale Förderhöhe € 4.000;
Budgetmittel: 100.000 Euro

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