Webauftritt
"Initiative für Grund- und Freiheitsrechte" ist nun online

Die Mitglieder der "Initiative für Grund- und Freiheitsrechte" | Foto: Privat
  • Die Mitglieder der "Initiative für Grund- und Freiheitsrechte"
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Mit www.initiativegrundrechte.at hat die neu gegründete "Initiative für Grund- und Freiheitsrechte" nun einen Online-Auftritt. Der neueste Beitrag beschäftigt sich mit den drei Staatsgewalten, deren Gleichgewicht durch die Corona-Maßnahmen ordentlich ins Wanken geraten ist.

KÄRNTEN. Seit heute ist die Homepage www.initiativegrundrechte.at online. Es ist der Online-Auftritt der kürzlich gegründeten "Initiative für Grund- und Freiheitsrechte". Diese Initiative zeigt rechtlich problematische Entwicklungen in Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen auf. Mehrere Beiträge sind online schon nachzulesen, aktuell zum Beispiel einer von Sabine Roßmann. Der Titel: "Warum Österreich gerade in der Krise drei Staatsgewalten braucht". 

Kein Gleichgewicht mehr

In ihrem Beitrag hält Roßmann ein Plädoyer für die Notwendigkeit der Gewaltentrennung in Legislative, Exekutive und Judikative vor. Sie ortet allerdings, dass in der Corona-Krise das Gleichgewicht zwischen den Staatsgewalten ausgeschaltet wurde. Durch die Legislative wurde, so Roßmann, "ein Gesetz nach dem anderen durchs Parlament gepeitscht". Die Exekutive setzte eine Vielzahl an Verordnungen und Erlässen durch. Doch die Judikative wurde auf Notbetrieb heruntergefahren. Es gab eine Zwangspause für die Gerichte. Was dieser Stillstand für gewisse Österreicher bedeutet hat, erörtert Roßmann im Beitrag anhand von mehreren Beispielen aus der Praxis. 

Gerichte sind Basisversorgung

Roßmann schreibt: "So können wir in einer Krise vielleicht einmal vorübergehend aufs Shoppen verzichten oder auf den Umtrunk in der Kneipe um die Ecke, aber auf das Recht, ein Besuchsrecht für das eigene Kind einzufordern? Auf das Recht, das eigene Eigentum zu verteidigen? Auf das Recht, sich gegen Schädigungen durch andere zur Wehr zu setzen? Das Recht auf Anrufung eines unabhängigen Gerichts zur Geltendmachung von Rechten ist nicht nur eine staatliche Serviceleistung in guten Zeiten, sondern Teil der gesellschaftlichen Basisversorgung eines jeden Staates und in diesem Sinne auch über Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützt und garantiert."

"Initiative für Grund- und Freiheitsrechte" gibt Denkanstöße zu Corona-Maßnahmen
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