Mehr Nachtsicht in Kärnten
Neue Jagdregelung solle Entnahme erleichtern

- Ein erweiteter Einsatz von Nachtsichtgeräten solle bei der Entnahme von Beutegreifern helfen. (Symbolfoto)
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Der Einsatz von Nachtsichtgeräten wird ausgeweitet. Die neue Verordnung bringt Erleichterung bei der Entnahme von Beutegreifern wie Wolf, Fischotter und Biber.
KÄRNTEN. Eine Zielgeräteverordnung, die auf Initiative von Jagdreferenten Landeshauptmann-Stellvertreter Martin Gruber beschlossen wurde, sorgt für Erleichterungen bei Entnahmen im Rahmen des Managements von großen Beutegreifern. Wie schon beim Wolf und dem Schwarzwild, darf Nachtsicht- und Zieltechnik künftig auch im Rahmen von Ausnahmen nach Art.16 FFH-Richtlinie für die Entnahme von Fischotter und Biber und zur Bejagung des Goldschakals eingesetzt werden.
"Zum Schutz"
"Es ist für Jägerinnen und Jäger nicht einfach, diese Tiere zu erlegen. Daher sollen sie mit diesen technischen Mitteln dabei unterstützt werden, ihren Auftrag zum Schutz anderer wildlebender Tiere und zur Verhütung erheblicher Schäden an Kulturen, Wäldern, Fischereigebieten, Gewässern und Viehbeständen zu erfüllen“, so Gruber.
Gilt ab sofort
Für Entnahmen von Wölfen wurden Nachtsichtgeräte bereits 2022 zugelassen, mit der Jagdgesetznovelle wurden sie als Maßnahme zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest auch beim Schwarzwild erlaubt. Mit dem Beschluss, des 3. Juni dieses Jahres wird der Einsatz zusätzlicher Vorrichtungen zur Beleuchtung der Ziele sowie von Visiereinrichtungen mit Bildumwandler oder elektrischem Bildverstärker auf weitere Tierarten, die zunehmend ernste Schäden verursachen oder eine Gefährdung für andere Populationen darstellen, ausgeweitet. Die Kärntner Zielgeräteverordnung gilt ab sofort für die Dauer von zwei Jahren.
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