Nach Todesfall
Pflegekraft soll nun Haftung übernehmen

Nach einem tragischen Unfall vor einem Pflegeheim, soll nun die Pflegekraft die Haftung für den Winterdienst übernehmen. (Symbolfoto) | Foto: stock.adobe.com/at/ Daniel Strautmann
  • Nach einem tragischen Unfall vor einem Pflegeheim, soll nun die Pflegekraft die Haftung für den Winterdienst übernehmen. (Symbolfoto)
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Vor einem Kärntner Pflegeheim soll es zu Winterbeginn zu einem folgenschweren Unfall gekommen sein: Ein Besucher rutschte auf dem offenbar eisigen Freigelände des Pflegeheims aus und verletzte sich so schwer, dass er bald darauf im Krankenhaus verstarb. Jetzt wird ermittelt.

KÄRNTEN. Die Reaktion des Heimbetreibers auf den tragischen Vorfall und die Ermittlungen der Behörden mache Anita Ogris, Fachexpertin der Gewerkschaft vida, sprachlos: "So wie jeder andere ist natürlich auch der Heimbetreiber für die Organisation eines Winterdienstes verantwortlich und muss darauf achten, dass die zu seiner Einrichtung gehörenden Gehwege sicher benutzbar sind. Weil er sich scheinbar nicht darum gekümmert hat, kam es zu diesem schrecklichen Unfall".

Behörden ermitteln

Anstatt die Verantwortung zu übernehmen, habe der Dienstgeber den ermittelnden Behörden die an diesem Tag im Dienst befindliche diplomierte Pflegekraft als Verantwortliche genannt. "Die Kollegin wurde zur Einvernahme beordert und hat sich völlig verzweifelt an uns gewandt – sie wird aktuell als Beschuldigte geführt. Als diplomierte Pflegekraft ist sie aber selbstverständlich nicht für die Anlagensicherheit des Betriebs zuständig, dafür gibt es ja schließlich eine Hausleitung", erklärt Ogris.

"Pflegekraft soll Winterdienst übernehmen"

"Es würde unserer Ansicht nach auch der Kärntner Heimverordnung widersprechen, wenn der diplomierte Dienst angehalten würde, größere nicht-pflegerische Zuständigkeiten zu übernehmen. Bezeichnend ist in diesem Zusammenhang auch, dass erst nach dem Unfall eine schriftliche Weisung des Dienstgebers ergangen ist, dass an Wochenenden die anwesende diplomierte Pflegekraft den Winterdienst übernehmen soll – das ist keinesfalls zulässig, das wurde uns auch schon von Seiten des Landes bestätigt", so Orgis.

"Widerspricht der Heimverordnung"

Abschließend weist die Gewerkschafterin noch darauf hin, dass Fälle, in denen Pflegekräfte tätigkeitsfremde Aufgaben übernehmen müssen, häufig vorkommen: "Nachdem das Land Kärnten vor allem die Anwesenheit von Pflegekräften vorschreibt, gibt es "kreative" Dienstgeber, die sie dann auch für nichtpflegerische Tätigkeiten einsetzen und sich so teilweise nicht vorgegebenes Personal sparen. Das widerspricht der Heimverordnung und betroffene Beschäftigte können sich jederzeit an uns wenden, wir übernehmen dann auch die Information der zuständigen Behörden. So schlimm wie im aktuellen Fall endet es zum Glück selten. Die Kollegin kann sich als Gewerkschaftsmitglied aber natürlich auch bei einem etwaigen Verfahren auf unsere Unterstützung verlassen, wir begleiten sie und werden ihr zu ihrem Recht verhelfen", so Ogris abschließend.

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