Unternehmen wollte trotz zusätzlicher Garantieverlängerung nicht zahlen

AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer | Foto: kk/Helge Bauer
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KÄRNTEN. Herr Anton P. kaufte sich im Jahr 2015 einen neuen Fernseher um 680 Euro. Damit er von diesem auch wirklich länger etwas hat, kaufte er sich eine Garantieverlängerung um 80 Euro extra dazu.
Laut dem zusätzlichen Garantievertrag hätte er im ersten Jahr 100 Prozent, im zweiten 80, im dritten 60 und im vierten Jahr 40 Prozent des Kaufpreises rückerstattet bekommen, sollte das Gerät nicht mehr funktionieren.
Nach etwas mehr als drei Jahren gab der Fernseher dann ohne Fremdeinwirkung den Geist auf.

Unternehmen lenkte erst nach AK Intervention ein

Der Schaden war nicht mehr zu reparieren und Herr P. versuchte leider vergeblich, das ihm laut Garantievereinbarung zustehende Geld, zurück zu fordern. Das Elektronik-Unternehmen bot ihm lediglich einen Gutschein im Wert von 240 Euro an, so AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer.
Trotz der eindeutigen Rechtslage, gab das Unternehmen erst nach dem Einschreiten des AK-Konsumentenschutzes klein bei. Von offizieller Seite des Unternehmens hieß es gegenüber der Arbeiterkammer Kärnten, dass man sich Aufgrund der Kundenzufriedenheit entschlossen habe, den Zeitwert des Gerätes auf Kulanz doch in Bar auszuzahlen.

Im Fall von Konsumentenschutz-Fragen steht die Arbeiterkammer gerne unter der Telefonnummer 050 477-2000 zur Verfügung.

AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer | Foto: kk/Helge Bauer
AK-Präsident Günther Goach | Foto: kk/Jost&Bayer

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