ÖAMTC warnt
"Zona traffico limitato" als Falle für Autofahrer

Fallen für Autofahrer lauern mittlerweile in vielen italienischen Städten – und zwar in Form der "zona traffico limitato" (kurz genannt: "ZTL"). | Foto: stock.adobe.com/Andriy Blokhin(Symbolfoto)
  • Fallen für Autofahrer lauern mittlerweile in vielen italienischen Städten – und zwar in Form der "zona traffico limitato" (kurz genannt: "ZTL").
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  • hochgeladen von Viktoria Koberer

Vertraut man den aktuellen Wetterberichten, wird zumindest der Beginn des langen 1. Mai-Wochenendes von Sonnenschein und wohligen Temperaturen begleitet. Viele Kärntner planen wegzufahren und holen sich in Italien einen ersten Vorgeschmack auf den Sommer.

KÄRNTEN/ITALIEN. Um den Urlaub in vollen Zügen genießen zu können, empfiehlt es sich, bei der Anreise ein wenig flexibel zu sein. Steigende Temperaturen in Kombination mit Feiertagen führen auf unseren Autobahnen erfahrungsgemäß zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen. Sonnenhungrige aus allen Bundes- und Nachbarländern zieht es ans Meer. Wer also keine Muße hat, im Stau festzustecken, macht sich besser schon früher auf den Weg.

Früher Morgen oder später Abend ideal

Falls es unumgänglich ist und der Reiseantritt zum Wochenende erfolgen soll, kann man mit der richtigen Abfahrtszeit dem Hauptreiseverkehr ein Schnippchen schlagen. Idealerweise fährt man schon in den frühen Morgenstunden oder in den späten Abendstunden los. Alternativ bietet es sich an, eine Reiseroute abseits der bekannten Verbindungen zu wählen. So kommen ein paar Mehrkilometer zusammen, die vielleicht neu gewonnene Eindrücke entlang der unbekannten Route entschädigen.

Fahrverbote in verkehrsberuhigten Zonen

Vorsicht ist geboten: Denn Fallen für Autofahrer lauern mittlerweile in vielen italienischen Städten – und zwar in Form der "zona traffico limitato" (kurz genannt: "ZTL"). Diese Fahrverbote gelten in verkehrsberuhigten Zonen und sind durch entsprechende Verbotszeichen gekennzeichnet. Auf dem Verkehrsschild oder einer Zusatztafel ist ersichtlich, ob das Verbot permanent gültig oder nur auf bestimmte Tage bzw. Uhrzeiten beschränkt ist.

Geldstrafen ab 80 Euro

Das unberechtigte Einfahren in eine ZTL kann teuer werden. Für einen einmaligen Verstoß ist eine Geldstrafe ab 80 Euro zu bezahlen. Jede erneute, unerlaubte Einfahrt in dieselbe oder eine andere ZTL wird übrigens gesondert abgestraft. Die Zufahrt in eine ZTL wird in größeren Städten meist mit Hilfe von Überwachungskameras kontrolliert. Es wird automatisch überprüft, ob für das entsprechende Kennzeichen eine Einfahrtsgenehmigung vorliegt oder nicht. In kleineren Gemeinden werden die Kontrollen von der örtlichen Polizei vorgenommen.

ÖAMTC-Tipps, um "Zonen-Fallen" zu vermeiden

Achten Sie bei Städtebesuchen in Italien an allen Zufahrtsstraßen auf die Beschilderung vor jeder "zona traffico limitato" und fahren Sie zu den angegebenen Sperrzeiten nicht ohne Genehmigung in eine ZTL ein. Klären Sie im Vorfeld ab, ob das gebuchte Hotel in einer Verbotszone liegt. Ist das der Fall, geben Sie dem Hotel Bescheid, dass Sie eine entsprechende Einfahrtsgenehmigung benötigen. Vergewissern Sie sich, dass das Hotel Ihr korrektes Kennzeichen bei der Behörde gemeldet hat. Die Genehmigung ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen. Für Reisende mit Beeinträchtigung gibt es bei Vorlage entsprechender Nachweise meist Ausnahmeregelungen. Sind Sie mit einem Mietwagen unterwegs, klären Sie vorher mit der Mietwagenfirma ab, ob für Ihren Mietwagen eine Einfahrtsgenehmigung für das Befahren der ZTL be-steht. Wenn Sie Italienisch sprechen, können Sie die Registrierung für die ZTL auf der Homepage der jeweiligen "Commune“ (falls angeboten) einfach selbstständig durchführen. Nutzen Sie für die Reiseplanung den ÖAMTC Routenplaner. Ob Ihre geplante Fahrt durch eine ZTL führt, erfahren Sie unter dem Punkt "Details".

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