Fischotter-Verordnung
Bejagung der Fischotter wird eingestellt

Die Bejagung der Fischotter wird bereits jetzt eingestellt. | Foto: Pixabay - pixel2013
  • Die Bejagung der Fischotter wird bereits jetzt eingestellt.
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Laut der Fischotter-Verordnung, welche im Mai 2018 für zwei Jahre in Kraft getreten ist, ist die Bejagung dieser Tiere unter Einhaltung eines bestimmten Jahreskontingents (43 Fischotter) erlaubt. Da dieses bereits ausgeschöpft ist, ist es notwendig, die Erlaubnis sofort einzustellen. 

KLAGENFURT. Die seit Mai 2018 gültige Verordnung zur Bejagung der Fischotter wird mit 02. Mai 2020 unwirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es theoretisch noch erlaubt die Tiere zu jagen. Landesreferent Martin Gruber gibt heute bekannt, dass die Bejagung jedoch bereits jetzt gestoppt werden müsse, da das jährliche Kontingent von 43 Fischottern bereits erreicht wäre. Die Kärntner Jägerschaft ist darüber bereits informiert.

Weitere Vorgehensweise noch unklar

Derzeit wird von der Uni Graz, gemeinsam mit Wildbiologen des Landes, die Fischotter-Population beobachtet. Abhängig von ihrer Entwicklung wird darüber entschieden, ob die Verordnung verlängert wird. Gruber erklärt, er könne sich keine Neuerlassung vorstellen. Die Fischbestände haben sich noch nicht erholt.

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