Regierungssitzung
Kärntner Landesregierung mit Fokus auf Bildung

Auch dem Thema Bildung wurde bei der Regierungssitzung heute viel Raum gegeben | Foto: Pixabay/geralt

In der heutigen Regierungssitzung wurden wichtige Themen erörtert, u. a. Bildung und die B 111 Gailtal Straße. 

KÄRNTEN. Drei Akte brachte heute LH-Stv. Gaby Schaunig in der Regierungssitzung ein – zum Thema Bildung bzw. lebensbegleitendes Lernen. Die Landesregierung verfolgt einen Strategieprozess zum Thema Lebenslanges Lernen. Geplant ist, dass Experten wissenschaftliche Tendenzen und Best Practice-Beispiele erläutern und Lösungsansätze ausarbeiten, eine eigene Steuerungsgruppe soll dann konkrete Maßnahmen festlegen. Das Projekt startet jetzt im Mai, bis Jänner 2020 sollen die Wirkungsziele definiert sein.

Vergleichbare Bildungsstandards

"Um höchste Qualität in Sachen Lebenslanges Lernen garantieren zu können, sind mir nachvollziehbare und vergleichbare Bildungsstandards im Bereich der Erwachsenenbildung wichtig", so Schaunig. Sie präsentierte in der Regierungssitzung eine neue Richtlinie für die Anerkennung von Kärntner Bildungseinrichtungen, die auf das Einhalten eines hohen und national vergleichbaren Standards abzielt.

Förderungen durch das Land

Eine Anerkennung durch das Land ermöglicht Teilnehmern dieser Einrichtungen, in den Genuss von Förderungen durch das Land zu kommen, sofern darüber hinaus auch die personenbezogenen Voraussetzungen erfüllt sind. Ab 1. Jänner 2020 gilt es für die Bildungsträger, eine gültige Qualifizierung in Form von Ö-CERT vorzulegen. Diese beruht auf einer 15 a B-VG Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern.

Für den Bereich Erwachsenenbildung soll eine Förder-Richtlinie eingeführt werden. Schaunig: "Wesentliches Ziel ist es, eine ausgewogene, transparente und vor allem nachvollziehbare Vergabe von Förderungen zu gewährleisten."
Beide Richtlinien wurden heute einstimmig beschlossen.

Kroatentreffen: Zuständigkeit bei Innenminister

Gesprochen wurde auch wieder über die kroatische Gedenkfeier am Loibacher Feld bei Bleiburg. Landeshauptmann Peter Kaiser legte ein Gutachten des Landes-Verfassungsdienstes vor. Darin heißt es, der Landeshauptmann könne hier nicht eingreifen. Die Zuständigkeit liege eindeutig beim Innenminister.

Konkret heißt es im Gutachten:

Die nach § 16 Abs. 1 Versammlungsgesetz primär zur Vollziehung des Versammlungsgesetzes tätige Bezirksverwaltungsbehörde wird als Sicherheitsbehörde und demnach nicht als eine dem Landeshauptmann unterstellte Landesbehörde tätig. Ein fachliches Weisungs- und Aufsichtsrecht des Landeshauptmannes in Angelegenheiten des Versammlungsgesetzes besteht daher nicht. Vielmehr kommt dieses dem Bundesminister für Inneres als oberster Sicherheitsbehörde zu.

Außerdem informierte heute Straßenbau-Referent LR Martin Gruber, dass ab dem Schulanfang im Herbst die B 111 Gailtal Straße bei Promeggen provisorisch wieder befahrbar sein soll (mehr dazu hier).

Mehr zu den Regierungssitzungen lesen Sie hier!

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