Vorschulische Kinderbildung
Landesrechnungshof überprüfte 7 Gemeinden

Foto: Symbolfoto: Kärntner Landesrechnungshof

Sieben Kärntner Gemeinden wurden vom Landesrechnungshof in ihrer vorschulischen Kinderbildung und -betreuung überprüft. Dabei wurde ebenso hervorgehoben, wie wichtig die gemeinsame interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich ist.

KÄRTNEN. Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte die Organisation sowie die Finanzierung der vorschulischen Kinderbildung und -betreuung in den sieben Gemeinden Dellach, Diex, Feistritz im Rosental, Ferndorf, Gnesau, Malta und Gmünd.  Im Zuge dessen empfiehlt der Landesrechnungshof den Gemeinden, stärker auf interkommunale Zusammenarbeit und Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu setzen.

Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit bringt Vorteile

Die Gemeinden Malta und Gmünd betreiben im Zuge einer gemeindeübergreifenden Kooperation seit 2012 ein gemeinsames Kinderbetreuungszentrum, das aus einem Kindergarten und einer Kindertagesstätte mit mehreren Gruppen besteht. "Die interkommunale Zusammenarbeit der Gemeinden Malta und Gmünd im Bereich der vorschulischen Kinderbetreuung sehen wir als positives Beispiel", sagt LRH-Direktor Günter Bauer.

Auch in anderen Gemeinden Kooperation stärken

Die Möglichkeit gemeindeübergreifender Kooperationen bei der vorschulischen Kinderbetreuung sollte auch in anderen Gemeinden überprüft werden. Interkommunale Kinderbetreuungseinrichtungen mit mehreren Gruppen und einer höheren Auslastung bieten Eltern und Kindern längere Öffnungszeiten, weniger Schließtage sowie vielfältigere Zusatzangebote. Eltern haben damit die Chance, Familie und Beruf besser zu vereinen.

Anzahl der VIF-konformen Einrichtungen gestiegen

Die Öffnungszeiten und die Anzahl der Schließtage der einzelnen Kinderbetreuungseinrichtungen stellen eine wichtige Kennzahl für die bedarfsorientierte Verfügbarkeit der angebotenen Kinderbetreuung dar. Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) gibt mit den VIF-Kriterien einen klaren Maßstab für Öffnungszeiten vor.

Vorgesehene Öffnungszeiten

Dieser Maßstab sieht Öffnungszeiten von 47 Wochen im Jahr und 45 Stunden je Woche vor, wobei die Einrichtung Montag bis Freitag und an vier Tagen zumindest 9,5 Stunden geöffnet sein muss. Darüber hinaus muss ein Mittagessen angeboten werden.

Nur drei Einrichtungen entsprachen 2015 den VIF Kriterien

Im Kindergartenjahr 2015/16 entsprachen lediglich drei der neun institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen in den betrachteten Gemeinden den VIF-Kriterien. Bis zum Kindergartenjahr 2020/21 verdoppelte sich die Anzahl der VIF-konformen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Verwaltung vereinfachen durch QR-Code

Die Gemeinden Dellach, Diex, Feistritz im Rosental, Ferndorf und Malta/Gmünd schreiben den Erziehungsberechtigten die Höhe der Elternbeiträge monatlich vor. In der Gemeinde Gnesau erfolgt die Vorschreibung der Elternbeiträge durch den privaten Träger der Kinderbetreuungseinrichtung. Die Gemeinden Malta/Gmünd, Diex und Ferndorf versehen die Vorschreibung bzw. Erlagscheine bereits mit einem QR-Code. Damit erleichtern sie die elektronische Überweisung für die Erziehungsberechtigten und die automatische Zahlungszuordnung für die Gemeinden.

Personaleinsatz

Personalausfälle können in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinden zu Problemen bei der Deckung des Personalbedarfs führen, insbesondere bei kleinstrukturierten Einrichtungen. Durch gemeindeübergreifende Kooperationen, gegebenenfalls durch Gemeindeverbände, könnten die Einrichtungen bei Personalausfällen flexibel auf einen gemeinsamen Pool mit fachlich qualifiziertem Personal zurückgreifen.

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.