Kärnten vor Gerichtszusammenlegung
Nationalratsausschuss gibt grünes Licht für Novelle

Die Gesetzesnovelle soll im Nationalrat am 10. Juli beschlossen werden. (Symbol- und Archivfoto) | Foto: MG Telfs/Dietrich
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  • Die Gesetzesnovelle soll im Nationalrat am 10. Juli beschlossen werden. (Symbol- und Archivfoto)
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Die vom Justizministerium geplante Zusammenlegung mehrerer Bezirksgerichte in Österreich als Sparmaßnahme stieß bereits auf heftige Kritik. Nach kurzfristigen Änderungen im Gesetzespaket wurde der Novelle nun im Verfassungsausschuss des Nationalrats mit breiter Mehrheit zugestimmt. Damit ist der Weg für die umstrittene Reform und "Schließung" der Gerichte Ferlach, Bleiburg und Bad Eisenkappel vorerst frei.
 
KÄRNTEN. Vergangene Woche präsentierten Justizministerin Anna Sporrer und Volksgruppenministerin Claudia Bauer ein Maßnahmenpaket zur Stärkung der autochthonen Volksgruppen sowie zur Absicherung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten. Am heutigen Donnerstag, den 25. Juni, hat der Verfassungsausschuss des Nationalrats zwei entsprechenden Gesetzesnovellen mit breiter Mehrheit zugestimmt. Trotz extrem kurzfristiger Vorlage der Gesetzestexte stimmten auch die Grünen zu, womit die für mehrere Verfassungsbestimmungen nötige Zweidrittelmehrheit gesichert sein sollte. Die FPÖ behielt sich eine Zustimmung im Plenum des Nationalrats vor und gab im Ausschuss wegen der kurzfristigen Vorlage keine inhaltliche Bewertung ab. 

Das Reformpaket

Im Mittelpunkt des Vorhabens stehen die Zusammenlegung von Bezirksgerichten in Kärnten und die Einrichtung von zweisprachigen Kompetenzzentren an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt. Außerdem sollen die sechs autochthonen Volksgruppen verfassungsrechtlich abgesichert und der Dialog zwischen Volksgruppen und Politik forciert werden. Der jährliche Bericht über die Volksgruppenförderung wird durch einen umfassenden Bericht über die Lage der Volksgruppen ersetzt. 

Antrag bringt weitere Änderungen

Ausgangspunkt für die Änderung des Volksgruppengesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes war ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien, der zunächst nur sprachliche Anpassungen vorsah. Im Ausschuss wurde dieser mittels eines gemeinsamen Abänderungsantrags von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen ergänzt sowie Änderungen im Richter- und Staatsanwaltschaftsgesetz und im Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz auf den Weg gebracht.

Neustrukturierung ab 2027

Konkret sieht der Abänderungsantrag vor, das Bezirksgericht Ferlach mit Wirksamkeit vom 1. Jänner nächsten Jahres mit jenem in Klagenfurt und die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit jenem in Völkermarkt zusammenzulegen. Gleichzeitig werden im gesamten Bezirksgerichtssprengel Völkermarkt-Bleiburg und Klagenfurt-Ferlach - mit Ausnahme der Gemeinden Klagenfurt, Krumpendorf, Magdalensberg, Maria Saal, Moosburg, Pörtschach und Techelsberg - zweisprachige Verfahrensrechte sichergestellt. Des Weiteren ist die Einrichtung zweisprachiger Kompetenzzentren an den Gerichtsstandorten Klagenfurt und Völkermarkt geplant. Mittels Verordnung der Bundesregierung soll die Gemeinde St. Jakob im Rosental vom Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Villach in jenen des Bezirksgerichts Klagenfurt-Ferlach verlegt werden. 

Das Bezirksgericht Ferlach  | Foto: Dieter Arbeiter
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Personalmangel als Auslöser

Als Begründung für die Reform wird auf den zunehmenden Mangel an slowenischsprachigem Personal an kleineren Bezirksgerichten verwiesen. Laut Justizministerin seien Verhandlungen auf Slowenisch an drei Gerichten aufgrund der Pensionierung eines Richters derzeit ohne Dolmetschung nicht möglich. In Ferlach und Bleiburg sollen künftig weiterhin Gerichtstage stattfinden. Um sicherzustellen, dass an zweisprachigen Gerichtsstandorten genügend zweisprachiges Personal vorhanden ist, wird ergänzend zum Gerichtsorganisationsgesetz auch das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert. Demnach können künftig in Oberlandesgerichtssprengeln mit zweisprachigen Gerichten im Auswahlverfahren für den richterlichen Vorbereitungsdienst jene Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden, die die zweite Amtssprache in Wort und Schrift beherrschen.

Ausbau der zweisprachigen Justiz

Zudem sollen künftig an allen zweisprachigen Bezirksgerichten eigene Abteilungen zur Bearbeitung von Rechtssachen in der zusätzlichen Amtssprache eingerichtet werden. Rechtsstreitigkeiten im Zuständigkeitsbereich der Arbeits- und Sozialgerichte von Personen mit Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Kroatien oder Slowenien werden künftig vom Landesgericht Klagenfurt statt vom Landesgericht Graz behandelt. 

Stärkung der Volksgruppen

Die sechs autochthonen Volksgruppen in Österreich (kroatisch, slowenisch, ungarisch, tschechisch, slowakisch und Roma) sollen künftig verfassungsrechtlich abgesichert und ausdrücklich im Volksgruppengesetz verankert werden. Die Regierung wird dazu verpflichtet, dem Nationalrat jährlich einen Bericht über die Lage der Volksgruppen samt explizitem Stellungnahmerecht der Volksgruppenbeiräte vorzulegen. Im Nationalsratsausschuss sollen künftig öffentliche Hearings zu den Berichten stattfinden. Dabei können die Volksgruppenbeiräte ihre Sichtweisen und Empfehlungen direkt an die Abgeordneten richten. Dafür ist allerdings noch eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes erforderlich.

Justizministerin Anna Sporrer | Foto: Andreas Pölzl/MeinBezirk
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Sporrer betont Einbindung

In die vorgesehenen Änderungen bei den Bezirksgerichten seien laut Justizministerin sowohl die slowenische Volksgruppe als auch die Kärntner Landespolitik eingebunden gewesen. Es werde kein einziges Gericht geschlossen, vielmehr würden einzelne Standorte zusammengelegt, bekräftigte sie. In den geplanten Kompetenzzentren sollen Informationen und mehr Formulare auf Slowenisch bereitgestellt werden. Zudem kündigte Sporrer an, die Sanierung des Landesgerichts Klagenfurt zu priorisieren. 

FPÖ äußert Kritik

Die FPÖ Kärnten übt deutliche Kritik an der Gesetzesnovelle. "Uns war schon bei der Bekanntgabe der Schließung von zweisprachigen Gerichten klar, wohin die Reise gehen soll: Nämlich zur Ausweitung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit und dem Ausbau weiterer zweisprachiger Strukturen, obwohl es in der Realität gar keinen Bedarf dafür gibt. [...] Mit uns wird es jedenfalls keine Ausweitung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit geben", so Klubobmann-Stv. Josef Ofner.

Grünen

Im Gegensatz zur FPÖ zeigt sich Olga Voglauer, Volksgruppensprecherin der Grünen und Kärntner Landessprecherin, zufrieden mit der Reform, sieht aber weiteren Handlungsbedarf: "Mit den neuen Regelungen zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten werden langjährige Forderungen aufgegriffen und wichtige Verbesserungen erzielt." Die Novelle solle zwar im Nationalrat am 10. Juli beschlossen werden, damit sei die Weiterentwicklung des Volksgruppenrechts aber nicht abgeschlossen. Voglauer spricht von der Möglichkeit mit dem künftigen Volksgruppenbericht, "weitere Reformschritte hin zu einem modernen Volksgruppenrecht zu entwickeln".

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Das Bezirksgericht Ferlach  | Foto: Dieter Arbeiter
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