Lehrer
Neue Lehrerverordnung könnte Kärntner 2,5 Millionen Euro kosten

LH Peter Kaiser fordert Anpassung des sonderpädagogischen Förderungsbedarfes durch den Bund | Foto: Pixabay/Alexas_Fotos

Die neue Landeslehrer-Controlling-Verordnung der Bundesregierung würde die Kärntner Steuerzahler 2,5 Millionen Euro kosten, so LH Peter Kaiser.

KÄRNTEN. Derzeit gibt es in Kärnten https://www.meinbezirk.at/kaernten/c-politik/landesregierung-beschliesst-dienstposten-fuer-schulen_a3051111376 Überhanglehrer. Also Lehrer die nicht im vom Bund vorgegebenen Stellenplan stehen. Durch die angedachte Landeslehrer-Controlling-Verordnung sollen die Länder für diese Lehrer deutlich höhere Kostenrückersätze zahlen.

Belastung der Steuerzahler

Derzeit zahlt das Land Kärnten 15,5 Millionen Euro an Kostenrückersatz für Überhanglehrer an den Bund. Durch die neue Verordnung kämen noch einmal 2,5 Millionen Euro dazu, erklärt Bildungsreferent LH Peter Kaiser.
Gut die Hälfte der außerplanmäßig angestellten Lehrer in Kärnten sind jedoch dem sonderpädagogischen Förderungsbedarf zuzuschreiben, betont er. 

Förderbedarf gestiegen

Die Quote von 2,7 Prozent für sonderpädagogischen Förderungsbedarf wurde in den 90er Jahren angenommen und seither nicht mehr erhöht. Jedoch ist der Bedarf an spezieller Förderung in den letzten Jahren gestiegen.
Experten gehen mittlerweile von einer Quote von knapp 5 Prozent aus. Daher fällt auch die Hälfte der Überhangsposten in diesen Bereich, macht Kaiser deutlich.
„Mit der neuen Landeslehrer-Controlling-Verordnung würde der Bund den Kärntner Steuerzahlern dann nochmal in etwa 2,5 Millionen Euro abverlangen, anstatt die Summe für die Stellen, die dem gestiegenen sonderpädagogischen Förderbedarf geschuldet sind, entsprechend im Falle Kärntens also um knapp vier Millionen Euro zu reduzieren.“
(Peter Kaiser, SPÖ)

Bundesländer nicht gleich bewerten

Zudem betont Kaiser, dass die Bundesländer allein aufgrund ihrer Topographie nicht gleich zu bewerten sind, da beispielsweise unterschiedliche Vorraussetzungen für Verkehrsverbindungen herrschen.
Der Plan der Bundesregierung sieht weiters vor, dass AHS- und BMHS-Lehrer künftig nicht mehr an Neuen Mittelschulen unterrichten sollen. Darin sieht Kaiser einen Rückschritt, der die Schüler von Mittelschulen benachteiligen würde.
„In Summe erscheint die neue Verordnung wenig durchdacht und realitätsfern“, resümiert Kaiser.

Mehr zum Thema findet ihr -> HIER <-!

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.