Kärnten
Regierung präsentiert Meilenstein Besoldungsreform

Das Land Kärnten hat eine Reform der Besoldung beschlossen. | Foto: Adobe Stock/Zerbor
  • Das Land Kärnten hat eine Reform der Besoldung beschlossen.
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Attraktivere Einstiegsbedingungen dank höherer Gehälter und Karriereanreize sollen dem Landesdienst stärken. Eine flachere Einkommenskurve senkt die Kosten, außerdem gibt es einen Mindestlohn von 1.500 Euro netto.

KLAGENFURT. Die Besoldungsreform für den Kärntner Landesdienst ist fertig ausgearbeitet und wurde heute, Donnerstag, von den beiden Koalitionspartnern Personalreferent Landeshauptmann Peter Kaiser und Landesrat Martin Gruber im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. An ihrer Seite: die beiden Hauptverhandler von Seiten der Koalitionspartner, Herwig Seiser und Markus Malle, der Zentralpersonalvertretungsobmann Gernot Nischelwitzer sowie der Leiter der Personalabteilung, Gerald Ring. In den kommenden Jahren steht Kärnten eine Pensionierungswelle bei den Landesbediensteten bevor. Bis Ende 2030 gehen rund 50 Prozent der Beschäftigten in Pension. Umso mehr steht nun das Ziel im Vordergrund, bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im System zu halten und neue anzuziehen. Die Besoldungsreform gilt daher als Meilenstein der „Kärnten-Koalition“ und soll eine zukunftsorientierte, hochqualitative und effiziente Landesverwaltung sichern.

Mindestlohn angehoben

„Die Mitarbeiter des Landesdienstes sind es uns wert, dass wir uns in den vergangenen eineinhalb Jahren sehr intensiv mit der Besoldungsreform beschäftigt haben. Es ist uns gelungen, ein, gegenüber der Privatwirtschaft konkurrenzfähiges Schema, zu schaffen“, betont Kaiser. Der Einstieg in den Landesdienst wird dank höherer und vor allem leistungs- und ausbildungsorientierter Einstiegsgehälter attraktiver. Wesentlich, so Kaiser, sei auch ein Mindestlohn von 1.500 Euro netto (2.100 Euro brutto). Zusätzlich gäbe es die Chance, zwei Mal (nach zehn und nach fünfundzwanzig Dienstjahren unter der Prämisse einer positiv absolvierten Dienstprüfung und entsprechend dienstlicher Leistungen) einen zusätzlichen Sprung nach vorne zu machen.

Pragmatisierung abgeschafft

Während in den kommenden fünf Jahren Mehrkosten von fünf bis sieben Millionen Euro entstehen würden, könnten danach, dank einer flacheren Einkommenskurve und aufgrund des Wegfalls der Pragmatisierung, Gehaltskosten gesenkt werden. Bestehende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können, müssen aber nicht, auf das neue Entlohnungsschema umsteigen.

Viele profitieren

„Das neue System entspricht auch der Lebensrealität. Denn am Anfang des Erwerbslebens stehen meist die höheren Kosten an als gegen Ende hin“, sind sich Kaiser und Gruber einig. Zudem würde Jede und Jeder in Kärnten, von der Unternehmerin und dem Unternehmer bis hin zu den Häuslbauern, von dieser Reform profitieren, betonen die Koalitionsparter: „Das neue Entlohnungsschema soll nämlich dafür sorgen, dass gut ausgebildete Menschen sich für den Landesdienst entscheiden, und damit garantieren wir wiederum bestens funktionierende öffentliche Einrichtungen.“

Wettbewerbsfähigkeit steigern

Dem Dank des Landeshauptmannes an alle Beteiligten schloss sich auch Gruber an: „Gemeinsam ist es uns gelungen, ein weiteres heißes Eisen, über das seit mehreren Regierungsperioden diskutiert wurde, zu einem positiven Ergebnis zu bringen“, so der Landesrat. Für ihn habe sich die Notwendigkeit einer Veränderung am deutlichsten im technischen Bereich des Straßenbaus bemerkbar gemacht, wo es zunehmend schwierig geworden ist, sowohl gut ausgebildetes junges als auch erfahrenes Personal vom privatwirtschaftlichen Arbeitsmarkt in den öffentlichen Dienst zu locken. „Das neue Entlohnungsschema macht uns wettbewerbsfähig“, ist sich Gruber sicher. Leistung und gute Ausbildung würden künftig schwerer wiegen, als Jahre im öffentlichen Dienst. Mit dem Wegfall der Zulagen, außer der zeitbezogenen, würde das Einkommen transparenter werden. „Wir haben eine faire und leistungsbezogene Lösung auf den Tisch gelegt, die uns als Arbeitgeber attraktiv macht, die Qualität des öffentlichen Dienstes auch für die Zukunft absichert und gleichzeitig durch die neue Lebensverdienstkurve auf die Lebensbedürfnisse wie Familiengründung oder Hausbau eingeht“, so Gruber.

Wichtige Änderung

Schon bei seinem Dienstantritt vor 30 Jahren sei von einer längst notwendigen Besoldungsreform die Rede gewesen, erinnert sich Nischelwitzer. „Der Arbeitsmarkt hat sich seither stark verändert und wir brauchen Fachkräfte“, legt auch der Zentralpersonalvertretungsobmann Wert auf die Notwendigkeit des neuen Gesetzesentwurfs. Zudem sei es auch aufgrund der demographischen Entwicklung wichtig, jungen Menschen einen sicheren Arbeitsplatz und eine Perspektive in Kärnten bieten zu können. Der Gesetzesentwurf soll demnächst in die Begutachtung gehen. Dann könnte diese Reform – vorbehaltlich aller Beschlüsse – ab 2022 in Kraft treten.

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