Ehrenamt
Sonderurlaub für Ehrenamtliche gefordert

Ehrenamtliche Arbeit bei Katastrophen wie jener kürzlich müsse arbeitsrechtlich abgesichert werden | Foto:  Stadt Villach
  • Ehrenamtliche Arbeit bei Katastrophen wie jener kürzlich müsse arbeitsrechtlich abgesichert werden
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  • hochgeladen von Vanessa Pichler

Für eine arbeitsrechtliche Absicherung ehrenamtlicher Arbeit treten LR Fellner und AK-Präsident Goach ein.

KÄRNTEN. Die Unwetter-Einsätze haben es wieder gezeigt: Ohne Ehrenamtliche ist eine Bewältigung solcher Ereignisse nicht möglich! Es stellt sich dabei immer wieder die Frage, wie ehrenamtliche Helfer rechtlich abgesichert sind - auch arbeitsrechtlich. 
Einen Vorstoß wagen Katastrophenschutz-Referent LR Daniel Fellner und AK-Präsident Günther Goach. "Wir brauchen bundeseinheitliche Regelungen, die alle in einem Beschäftigungsverhältnis stehenden ehrenamtlichen Helfer arbeitsrechtlich absichern", hält Goach fest. Er fordert vom Gesetzgeber gesetzliche Regelungen, sodass in solchen Situationen Sonderurlaub von bis zu fünf Tagen möglich ist - unter Fortzahlung des Entgelts.

Verankerung im Gemeindedienstrecht

Im Kärntner Landesdienst gibt es bereits per Erlass die Möglichkeit, dass Feuerwehrleute - ohne Urlaub nehmen zu müssen - Einsätze abwickeln oder Fortbildungen besuchen. Fellner kündigt eine Initiative im Gemeindedienstrecht an: Ehrenamtliche (u. a. bei Rotem Kreuz, Samariterbund, Johanniter Unfallhilfe, Wasserrettung, Bergrettung) sollen in Zukunft für Einsätze während der Dienstzeit sowie fünf Tage im Jahr für besondere Ausbildungen Sonderurlaub erhalten. 

Mehr zum aktuellen Thema:
www.meinbezirk.at/hochwasser_kaernten2018

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