Regierungssitzung
Wetterschutz für Fischer wird geregelt

Fischer haben jetzt Klarheit, wie in Zukunft ihr Wetterschutz aussehen darf | Foto: Pixabay/langll

Fischer können aufatmen. Eine Wetterschutzverordnung wird künftig das Problem mit dem Wetterschutz für Fischer regeln. Viele Fischer wurden bisher von der Bergwacht abgestraft.

KÄRNTEN. Durch eine Änderung des Kärntner Naturschutzgesetzes, vom Landtag bereits abgesegnet, wird der Wetterschutz für Fischer neu geregelt. Landesrätin Sara Schaar brachte dazu heute in der Regierungssitzung einen Entwurf (neue Kärntner Wetterschutzverordnung) ein, der einstimmig angenommen wurde.

Ein Rückblick

Bekanntlich gibt es für Fischer die Möglichkeit eines Wetterschutzes, festgeschrieben im Naturschutzgesetz. Allerdings war nicht klar, was darunter zu verstehen sei. Also wurden Fischer immer wieder von der Bergwacht angezeigt und abgestraft – wegen Verstoß gegen das Zeltverbot in der freien Landschaft.
Nun sollte Klarheit und Rechtssicherheit her, so Schaar. An einer Lösung beteiligt waren auch Vertreter der Bergwacht, der Kärntner Fischereivereinigung und des Landesfischereiverbandes. 

Klarheit für Fischer

Schaar erläutert die neue Verordnung: "Es werden Abmessungen festgelegt, an der Praxis orientiert." Der Wetterschutz darf maximal 2,5 Meter lang sein, höchstens 2,7 Meter breit und 1,6 Meter hoch. Schaar weiter: "Die Fischer erhalten nun also Klarheit darüber, wie ein Wetterschutz auszusehen hat und auch, welche Gegenstände sich zur Ausübung der Fischerei darin befinden dürfen, wie Anglerstuhl, eine Kühlmöglichkeit zur Aufbewahrung der gefangenen Fische, die zur Ausübung der Fischerei notwendigen Anglergeräte wie Fishingtackle, Ruten, Rollen, Taschen, Köder etc., handelsübliche Fischerliegen und handelsüblicher Schlafschutz."

Info-Seite 

Die Verordnung besagt auch, dass maximal zwei Begleitpersonen den Wetterschutz mitverwenden dürfen – z. B. ein Vater und seine beiden Kinder. Geregelt ist auch eine feste Verankerung des Schutzes sowie ein Boden, der erlaubt ist. Fischer dürfen den Wetterschutz auch im Uferbereich aufstellen, sofern es sich um keine Schutzzone handelt.
Auf einer Informationsseite soll klar erläutert werden, was in Zukunft erlaubt ist.

Die EU prüft noch

Abzuwarten ist noch die Stillhaltefrist des Notifikationsverfahrens der EU (läuft bis 18. Juli). Hier geht es um die Abmessungen des Wetterschutzes, die dann danach erst in die Verordnung aufgenommen werden können. Schaar: "Die EU prüft derzeit, ob durch die genauen Regelungen der internationale Handel eingeschränkt werden könnte."

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