Regierungssitzung
Zweiter Nachtragsvoranschlag zum Landesvorschlag 2019

Kärntner Landesregierung beschließt zweiten Nachtragsvoranschlag 2019 aufgrund geänderter Richtlinien | Foto: unsplash/Josh Appel
  • Kärntner Landesregierung beschließt zweiten Nachtragsvoranschlag 2019 aufgrund geänderter Richtlinien
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Aufgrund der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 wurde heute ein zweiter Nachtragsvoranschlag zum Landesvoranschlag 2019 beschlossen.

KÄRNTEN. "Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) 2015 sieht neue, einheitliche Regeln für die Haushaltsführung von Bund, Ländern und Gemeinden vor", erklärt Finanzreferentin LHStv. Gaby Schaunig. 

Anführung von Vermögensveränderungen 

Die VRV 2015 gibt dabei genaue Kriterien vor, nach denen die Eröffnungsbilanz und folglich auch Rechnungsabschlüsse erstellt werden müssen. Dabei werden nicht nur Einnahmen und Ausgaben berücksichtig, sondern auch Vermögensveränderungen, erklärt Schaunig. Wenn das Land also ein Gebäude errichtet, werden nicht nur die Kosten dafür angeführt, sondern auch der Vermögensaufbau durch den Besitz eines Gebäudes.
Die Eröffnungsbilanz bildet dabei den Status des Vermögens zum 1. Jänner 2019 ab. Der Rechnungsabschluss zeigt dem Vergleich zum 12. Dezember 2019. In der Eröffnungsbilanz werden dabei Aktiva und Passiva in Höhe von 5,147 Milliarden Euro angeführt.

Landesstraßen als größter Posten

Die Kärntner Landesstraßen bilden den größten Posten auf der Aktiva-Seite. Die Länder einigten sich darauf, diese Grundstücke zwischen einem und drei Euro zu bewerten. In Kärnten wurden daher alle Landesstraßen mit einem Euro pro Quadratmeter bewertet.
Da die Straßengrundstücke nicht verwertbar sind, sieht Kärnten in einer höheren Bewertung keine Relevanz, so die Finanzreferentin. Die Straßenaufbauten wurden ebenfalls einheitlich mit 80 Euro pro Quadratmeter bewertet. Jedoch wurden hier aufgrund des Straßenzustandes Abschläge gemacht.

Die Passiva-Seite

Kärntens Verbindlichkeiten liegen vor allem beim Bund, der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (OeBFA) sowie bei Altschulden bzw. der Bereinigung der Hypo/Heta-Haftungen.
"Aus der Haftungsbereinigung stehen noch 600 Millionen Euro zu Buche", so Schaunig. Rückstellungen wurden für Abfertigungen, Jubiläen sowie nicht konsumierte Urlaube getätigt.

Kulturgüter nicht bewertet

Die große Anzahl an Kulturgütern wurde hingegen nur gezählt, jedoch nicht bewertet. Weitere Änderungen gab es bei den Beteiligungen. Wurden hier bisher nur der Anschaffungspreis bewertet, wird nun anteilsmäßig das Eigenkapital herangezogen.
Laut Schaunig bestand eine große Herausforderung vor allem in der Bewertung von weitergegebenen Darlehen sowie der Wohnbauförderung des Landes.

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