Insolvenz
Insolvenzen in Kärnten um neun Prozent gestiegen

Im Jahr 2018 wurden in Kärnten bereits 258 Unternehmen insolvent | Foto: Pixabay
  • Im Jahr 2018 wurden in Kärnten bereits 258 Unternehmen insolvent
  • Foto: Pixabay
  • hochgeladen von Kathrin Hehn

Im Jahr 2018 wurden bereits 358 Kärntner Unternehmen insolvent.

KÄRNTEN. In den letzten neun Monaten wurden bereits 258 Unternehmen in Kärnten insolvent. Das bedeutet einen Anstieg von etwa 9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Verschuldung der Unternehmen beträgt in summe etwa 69 Millionen Euro.

Großteil ohne Insolvenzverfahren

Mit bisher 258 insolventen Unternehmen im Jahr 2018 liegt Kärnten nach Niederösterreich an zweiter Stelle im bundesweiten Vergleich. Beachtlich ist auch die Zahl der nicht eröffneten Insolvenzverfahren. Der Grund warum ein Insolvenzverfahren nicht eröffnet wird ist das Fehlen von kostendeckendem Vermögen und davon sind 149 Insolvenzen betroffen. Daher wurden im Jahr 2018 bisher nur 109 Verfahren eröffnet.
Ein weiterer Trend in diesem Jahr ist auch, dass vorrangig Gläubiger die Unternehmen in Insolvenz schicken, denn mehr als die Hälfte der Fälle infolge von Gläubigeranträgen eröffnet, so Barbara Wiesler-Hofer, Leiterin des KSV1870 Kärnten.

Vorwiegend kleine Betriebe betroffen

Insolvent werden nach wie vor hauptsächlich kleine Betriebe die unternehmensbezogene Dienstleistungen anbieten, aus der Gastronomie oder dem Bauwesen stammen. Der größte Insolvenzfall in Kärnten betrifft das Konkursverfahren der Ritter & Stark GmbH aus Feistritz aus dem Rosental mit Verbindlichkeiten von 9,4 Millionen Euro. Danach folgen die Konkursverfahren der EZ 393 St. Oswald GmbH aus Bad Kleinkirchheim und der Kresta insdustries GmbH aus St. Andrä.
Aufgrund der derzeitigen Entwicklungen rechnet Wiesler-Hofer für das Jahr 2018 mit insgesamt etwa 340 Insolvenzen. Damit würde man etwa an das Niveau von 2016 anschließen.

Nicht-Eröffnung von Verfahren bringt Nachteile

Der KSV1870 fordert die Eröffnung aller Insolvenzverfahren, auch wenn kein kostendeckendes Vermögen vorhanden ist. Begründet wird die Forderung damit, dass ohne Verfahren die geregelte Abwicklung von Insolvenzen kaum möglich ist.
Während eines Insolvenzverfahrens kommt es etwa zu einer geordneten Aufnahme der Schulden, zu einer Prüfung der Anfechtbarkeit, gleichmäßiger Gläubigerbefriedigung sowie einer Analyse bezüglicher etwaiger strafbarer Handlungen.
Ohne ein Insolvenzverfahren wird oftmals auch der Insolvenz-Entgeld-Fond geschädigt, da sich dieser bei der Auszahlung von Dienstnehmerabfindungen normalerweise auf die Prüfergebnisse des Insolvenzverwalters stützt. Auch gläubiger, der Staat und die öffentliche Hand schauen ohne Insolvenzverfahren häufig durch die Finger.
Wiesler-Hofer bekräftigt außerdem, dass es durch andere gesetzliche Rahmenbedingungen und die durchgängige Eröffnung von Insolvenzen zu weniger Ausfällen bei Gläubigern, mehr Sanierungen und weniger Arbeitsplatzverlusten kommen würde.

Kommentare

Kommentare sind deaktiviert.
Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.