Wirtschaftskammer Kärnten
Öffnung des gesamten Waschgeschäfts gefordert!

Das Waschen des Autos ist aktuell ausschließlich bei Tankstellen mit angeschlossener Waschanlage gestattet. | Foto: Pixabay/Hannes Edinger
  • Das Waschen des Autos ist aktuell ausschließlich bei Tankstellen mit angeschlossener Waschanlage gestattet.
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Wer sein Auto waschen möchte, kann dies momentan ausschließlich bei Tankstellen tun. Eigenständige Autowaschanlagen-Betreiber kritisieren dies als Ungerechtigkeit. Fachgruppen-Obfrau Iris Kraiger setzt sich für die Öffnung des gesamten Waschgeschäfts ein.
UPDATE (17. April 2020): Die Freiheitliche Wirtschaft zieht in einer Reaktion eine Sammelklage in Erwägung.

KÄRNTEN. Eigenständige Autowaschanlagen müssen unverändert geschlossen bleiben, während einige hundert Meter weiter an Tankstellen angeschlossene Waschanlagen in Betrieb sind. Kein seltenes Bild, nachdem die neue Verordnung der Bundesregierung seit vergangenem Dienstag in Kraft ist. Betroffene Unternehmer schütteln den Kopf und sprechen von einer Ungerechtigkeit.

Die Rechtslage seit 14. April

Die Rechtslage besagt: Das Waschgeschäft darf seit 14. April von Waschanlagen, die einer Tankstelle „angeschlossen“ sind, ausgeübt werden. Der Betrieb ist somit unabhängig von der tatsächlichen Waschanlagenart (Waschstraße, Portal, Lanze …) zulässig, sobald der Waschanlagenbetrieb als „angeschlossene Waschstraße“ betrieben wird. Die allgemeinen Bestimmungen zur Bekämpfung von Covid 19 (Mindestabstände …) sind einzuhalten.

Wirtschaftlicher Druck

Nicht glücklich mit dieser Verordnung ist auch die Wirtschaftskammer Kärnten. „Uns ist bewusst, dass gerade klein- und mittelständische Unternehmen unter enormem wirtschaftlichen Druck stehen“, erklärt Iris Kraiger, Obfrau der Fachgruppe Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, auf Anfrage der WOCHE Kärnten.

Forderung nicht erhört

Die Wirtschaftskammer habe mit diversen Interventionen im Bundesministerium stets die Forderung vertreten, Waschanlagen aller Art rasch zu öffnen. „Unsere Forderung war dabei auf die komplette Öffnung des gesamten Waschgeschäfts gerichtet – unabhängig von der tatsächlichen Waschanlagenart und unabhängig davon, ob eine allfällige Angliederung an eine Tankstelle vorliegt oder es sich um eine eigenständige Waschanlage handelt“, berichtet Kraiger. Nachsatz: „Leider ist das Bundesministerium unserer Auffassung nicht gefolgt.“

280 Betreiber in Kärnten

In Kärnten sind rund 280 Waschanlagen-Betreiber (inklusive Tankstellen) registriert. „Wir hoffen auf eine rasche Öffnung des gesamten Waschgeschäfts“, betont Kraiger.

Reaktion der Freiheitlichen Wirtschaft

Kritik am „nicht durchdachten Gesetzblatt“ äußert Patrick Jonke, Fachgruppensprecher der Freiheitlichen Wirtschaft Kärnten für Tankstellen, Garagen und Service-Stationen. Es weise massive Mängel auf und führe zu einer Ungleichbehandlung. „Abgesehen davon, dass dieser Gesetzestext wieder einmal sehr schwammig formuliert ist und daraus nicht hervorgeht, ob es sich dabei um alle Waschanlagenarten handelt oder nicht, ist es eine Farce, nur Waschanlagen, die an Tankstellen angeschlossen sind, zu öffnen“, gibt Jonke in einer Aussendung zu bedenken.

Sammelklage angedacht

Er fordert die Bundesregierung auf, sämtliche Waschanlagentypen wie Waschstraßen, Portalanlagen, Lanzenwäschen und Selbstbedienungsplätze zu öffnen. „Sollte diese Forderung nicht umgesetzt werden, wird es österreichweit zu einer Sammelklage bezüglich einer Gleichheitswidrigkeit kommen, weil dieses Vorgehen nicht begründbar ist“, kündigt Jonke an.

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