Gastronomie
WK-Gastro stellt klar: Konsum an der Theke erlaubt

Unter Einhaltung des Mindestabstands, darf an den Theken konsumiert werden. | Foto: pixabay/free-photos
  • Unter Einhaltung des Mindestabstands, darf an den Theken konsumiert werden.
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Seit 15. Mai haben die Gastronomiebetriebe wieder geöffnet. Nun wurde klargestellt: Bei Einhaltung des Mindestabstands darf auch an den Theken konsumiert werden.

KÄRNTEN. In diversen Gesprächen der Wirtschaftskammer mit Kärntens Gastronomen, konnte eine allgemein positive Stimmung verzeichnet werden. Allerdings würden weiterhin einige Fragen und Unsicherheiten der Wirte gegenüber den neuen Maßnahmen bestehen. Nun klärt Stefan Sternad, Obmann der WK-Fachgruppe Gastronomie auf: Es wäre erlaubt, an der Theke zu konsumieren, wenn der Mindestabstand eingehalten wird. Zu beachten sei weiterhin, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt.

„Gäste dürfen an der Theke stehen oder sitzen, aber beispielsweise nicht direkt vor der Schankanlage – und immer mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben“, so Sternad.

Mindestabstand muss gegeben sein

Weiters sei es für Gäste nun auch erlaubt einen Stehplatz einzunehmen. So wird das Vorhandensein von Sitzplätzen oder Tischen nicht mehr als Voraussetzung gesehen. Betont wird bei dieser Verordnung die Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter. Dieser wird jedoch von Person zu Person und nicht von Tischkante zu Tischkante bemessen.

Regeln bezüglich Mund-Nasen-Schutz

Beim Betreten eines Lokals sei der Gast dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Erst wenn man sich am Tisch beziehungsweise am „Verabreichungsplatz" befindet, darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Beim Gang zur Toilette sowie beim Verlassen des Lokals muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Auch im Gastgarten, sowie beim Betreten dessen, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Die Ausnahme gilt dann, wenn der Gastgarten ohne das Betreten geschlossener Räume nicht erreicht werden kann.

Generell sei der Sinn dieser Regelung jedoch zu hinterfragen, so Sternad: „Speziell für unsere Mitarbeiter ist die Situation nicht einfach. Im Service müssen die Masken getragen werden, in der Küche und im Lager nicht. Das führt zu Überschneidungen und zu besonderen Herausforderungen für ältere Mitarbeiter oder Brillenträger.“ Bei weiter sinkenden Infektionszahlen hoffe man daher auf ein Überdenken der Regelung.

Weitere Lockerungen nötig

Sternad fordere außerdem eine rasche Lösung für private Feiern wie Hochzeiten, Taufen oder Geburtstagsfeiern in Gastronomiebetrieben. „Die Kärntner Wirte sind in der Lage, kleinere private Feiern unter Einhaltung der Corona-Regelungen zu organisieren. Ich sehe keinen Grund, warum es hier – analog zum Kultur- und Hotelleriebetrieb – keine Lockerung geben sollte“. Auch eine Erweiterung der Öffnungszeiten sei speziell für Bar- und Nachtbetriebe wichtig, da diese mit einer Sperrstunde um 23 Uhr eine besondere Einschränkung erleben.

Weitere Informationen zur Verordnung findet man hier:
www.sichere-gastfreundschaft.at/gastronomie/

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