Tipps vom Rechtsanwalt
Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist zu wenig!

Auch bei einem reinen Sachschaden ist es besser Anzeige zu erstatten und eine behördliche Unfallaufnahme zu verlangen. | Foto: line-of-sight/Fotolia
  • Auch bei einem reinen Sachschaden ist es besser Anzeige zu erstatten und eine behördliche Unfallaufnahme zu verlangen.
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Der Kirchdorfer Rechtsanwalt Erich Bernögger gibt Antworten auf die Frage: Was tun, wenn´s – nach einem Verkehrsunfall – gekracht hat?

KIRCHDORF/KREMS. Nach einem Verkehrsunfall ist jeder Unfallsbeteiligte, wenn er ein Fahrzeug lenkt, verpflichtet, dieses sofort anzuhalten. Wenn als Folge des Verkehrsunfalles Schäden für Personen oder Sachen zu befürchten sind, hat er die zur Vermeidung solcher Schäden notwendigen Maßnahmen zu treffen und an der Feststellung des Sachverhaltes mitzuwirken.

Unverzüglich Hilfe leisten

Sind bei 
einem Verkehrsunfall Personen verletzt worden, ist Hilfe zu leisten, jedenfalls ist unverzüglich für fremde Hilfe zu sorgen. Die am Unfall Beteiligten haben weiters sofort die nächste Polizeidienststelle zu verständigen. Auch Zeugen eines Verkehrsunfalles haben, sofern die Unfallbeteiligten nicht für erforderliche Hilfe sorgen, den verletzten Personen zumutbare Hilfe zu leisten. Eine unverzügliche Verständigung der Polizeidienststelle darf nur dann unterbleiben, wenn bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden ist und die Beteiligten bzw. Personen, in deren Vermögen ein Schaden eingetreten ist, einander ihren Namen und ihre Anschrift nachgewiesen haben.

"Diese Verpflichtung wird vielfach vernachlässigt", weiß Erich Bernögger. "Es 
genügt beispielsweise nicht, bei einem Parkschaden eine Visitenkarte oder einen Zettel mit den Daten an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges anzubringen. Im Zweifelsfall ist es immer besser, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und auch bei einem Sachschaden eine behördliche Unfallsaufnahme zu verlangen."

Spuren sichern und umfangreich dokumentieren

Nachdem die Hilfeleistungspflichten und Verständigungen erfolgt sind, sollte man Spuren sichern und die Unfallsituation, insbesondere durch Fotos oder Videos, umfangreich dokumentieren. Bernögger: "Wichtig ist dabei, dass möglichst viele Lichtbilder aus verschiedenen Positionen (Nahaufnahmen, Übersichtsaufnahmen) von den Unfallsendlagen der beteiligten Fahrzeuge, den Bremsspuren, Fahrzeugteilen, Splittern und dergleichen angefertigt werden. Diese Lichtbilder sind die wichtigsten Beweismittel in einem Gerichtsverfahren, sei es in einem Strafverfahren oder in einem Zivilverfahren."

Vor allem bei einem Verkehrsunfall im Ausland sollte man unbedingt auf einer polizeilichen Unfallsaufnahme bestehen, um keine Verpflichtungen, auch gegenüber den eigenen Ver-sicherungen, zu verletzen.

Wichtig ist auch, so der Rechtsanwalt, unmittelbar nach dem Unfall die Unfallstelle abzusichern (Pannendreieck) und vor Betreten der Fahrbahn Warnwesten anzuziehen. "Immer wieder kommt es zu gefährlichen Situationen, wenn Unfallsbeteiligte in Panik sofort aus dem Auto aussteigen und falsch reagieren. Gerade, wenn man vielleicht mit einem geliehenen Fahrzeug fährt, sollte man sich vor Antritt der Fahrt vergewissern, dass Pannendreieck, Warnwesten und der Verbandskasten griffbereit sind."

Tipps für Zweiradfahrer

Der bevorstehende Frühling lockt wieder viele Zweiradfahrer aus dem Winterschlaf. "Beachten Sie als Zweiradfahrer, das Licht einzuschalten, um für andere besser sichtbar zu sein, und tragen Sie die bestmögliche Schutzbekleidung – Helm, Protektoren, Motorradstiefel und Handschuhe. In der Zwischenzeit gibt es für Motorradfahren Jacken mit Airbags, welche sich bereits bewährt haben. Durch diese neuen Technologien können oft schwere und tödliche Verletzungen verhindert werden."

rechtsanwalt-kirchdorf.at

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