St. Johann – Verkehr
30er-Limit im Bereich des neuen KiM

Verordnung für die Innsbrucker Straße. | Foto: Kogler
  • Verordnung für die Innsbrucker Straße.
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ST. JOHANN. Der St. Johanner Gemeinderat beschloss einstimmig die Verordnung einer 30-km/h-Zone in der Innsbrucker Straße im Bereich KiM (Kreisverkehr bis Ende Farberweg) sowie ein Halte- und Parkverbot. Die Verordnung beruht auf einem Verkehrsgutachten.
Mehrere Mandatare forderten (vorerst vergeblich) die Ausweitung der 30er-Zone im weiteren Verlauf der Straße im Sinne der Verkehrsicherheit.

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