BKH St. Johann
Aus für Impfpflicht bei Neueinstellungen
ST. JOHANN (joba). Die Corona-Impfpflicht für Neueinstellungen ist ab sofort auch am Bezirkskrankenhaus (BKH) St. Johann Vergangenheit. “Wir orientieren uns da an den Richtlinien, die von den Tirol Kliniken bekanntgegeben wurden”, erklärt die Kollegiale Führung des BKH, der Ärztliche Direktor Bruno Reitter, Verwaltungsdirektor Christoph Pfluger und Pflegedirektor Harald Sinnhuber in einer gemeinsamen Stellungnahme.
Das bedeutet, dass bei einer Neueinstellung nicht mehr ein aufrechter Covid-19-Impfstatus zwingend vorgeschrieben ist. "Dennoch empfehlen wir allen unseren Mitarbeitern die Corona-Impfung", so das Führungsteam.
Die Durchimpfungsrate unter den MitarbeiterInnen am BKH zählt zu den höchsten aller Tiroler Krankenanstalten. Die 3G-Regel und die FFP2-Maskenpflicht im gesamten Haus bleiben weiterhin aufrecht.
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