Fünffachmord in Kitzbühel
Einstimmiger Schuldspruch: lebenslänglich

In Handschellen wurde der Täter vorgeführt | Foto: @ zeitungsfoto.at/Daniel Liebl
6Bilder
  • In Handschellen wurde der Täter vorgeführt
  • Foto: @ zeitungsfoto.at/Daniel Liebl
  • hochgeladen von Sieghard Krabichler

Einstimmiger Schuldspruch durch die Geschworenen. Der Kitzbühler muss lebenslang ins Gefängnis.

KITZBÜHEL, INNSBRUCK (jos, sik). In der Nacht von 5. auf 6. Oktober 2019 ereignete sich in Kitzbühel eine grauenvolle Bluttat. Ein 25-Jähriger Einheimischer erschoss mit der Pistole seines Bruders seine Ex-Freundin, deren neuen Freund, ihren Bruder und ihre Eltern. Nach der Tat stellte er sich der Polizei.

Tatmotiv: Eifersucht

Am Abend des 5. Oktober trafen sich der Täter und seine Ehemalige Freundin in einem Lokal. Zwei Monate davor war die Beziehung beendet worden, doch das wollte der 25-Jährige offensichtlich nicht hinnehmen. Gegen vier Uhr morgens ist er zum Haus der Familie seiner ehemaligen Freundin gefahren. Der Vater (59) der 19-Jährigen öffnete die Tür, gab ihm jedoch zu verstehen, dass er gehen sollte. Als auch die Tochter aufwachte, kam es zu einem Disput zwischen den Dreien. Der Täter fuhr daraufhin wieder nach Hause,  holte eine Pistole seines Bruders aus dem Tresor und fuhr wieder zur Familie zurück.
Als wiederum der Vater die Tür öffnete, hat er diesen sofort erschossen. Danach tötete er die Mutter (51) und den 25-jährigen Bruder seiner Ex-Freundin. Anschließend ging er um das Haus herum, kletterte auf den Balkon, schlug eine Fensterscheibe ein und erschoss dann die 19-Jährige und deren neuen Freund (24).
Bereits vor der Tat war er bereits zweimal beim Haus seiner Ex-Freundin und suchte dort mit ihr und ihrem Vater das Gespräch.

Schuldbekenntnis im Prozess, Schuldspruch

Beim heutigen Prozess (12. August) gestand der mittlerweile 26-jährige Angeklagte die Tat. Dabei lieferte er aber keine Erklärung zur Tat, es tue ihm aber unendlich leid. Laut psychiatrischem Gutachten war der Angeklagte allenfalls alkoholbedingt enthemmt, aber zurechnungsfähig. Er soll zum Zeitpunkt der Tat zwischen 0,6 und 1,65 Promille gehabt haben, wie der ORF berichtete.
Laut Staatsanwaltschaft zeigte er sich durchgehend geständig.
Psychiaterin Adelheid Kastner sagte in ihren Ausführungen, dass der Angeklagte "völlig normal sei" und eine Einschränkung der Zurechnungsfähigkeit nicht vorliege.
Der Angeklagte entschuldigte sich im Schlusswort bei den Angehörigen mit den Worten: "Es tut mir unendlich leid." Die Staatsanwältin forderte eine lebenslange Haftstrafe.
Am späteren Nachmittag berieten dann die Geschworenen und kamen einstimmig zum Schuldspruch: Lebenslang. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigerin erbat Bedenkzeit.

Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.