Finanzpolizei widerspricht

Ausländische Fahrzeuge werden auch hinsichtlich der NOVA überprüft. | Foto: Finanzpolizei
  • Ausländische Fahrzeuge werden auch hinsichtlich der NOVA überprüft.
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  • hochgeladen von Klaus Kogler

TIROL (niko). "Entgegen den Behauptungen des Steuerberaters Obermoser (NOVA-Beitrag, Bezirksblatt Nr. 35) gibt es keinesfalls eine Lawine an Rechtsmitteln. Fast alle unsere Bescheide werden in der von unseren Finanzämtern festgestellten Form rechtskräftig. Die bisherige Spruchpraxis der Berufungsinstanz (betrifft nur eine Handvoll Fälle) gibt uns ebenfalls recht", so Rainer Ziesel (BMF, Stabsstelle Finanzpolizei).
Formulare seien sehr wohl an die rechtlichen Gegebenheiten angepasst und enthalten alle NoVA- und Kfz-steuerrelevanten Elemente. Im Einzelfall werden Fahrzeughalter ins Finanzamt vorgeladen, einerseits um Unterlagen beizubringen, andererseits um Klarheit in Grenzfällen zu schaffen. Dies alles geschehe unter Wahrung der Parteienrechte und der gesetzlichen Vorschriften, so Ziesel.
"Dass ausländische Arbeitnehmer Tirol den Rücken kehren, ist eine durch nichts belegbare Behauptung. Richtig hingegen ist der Umstand, dass bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (z. B. überwiegendes Nutzen eines Dienst-Kfz im Ausland) keine NoVA-Pflicht vorliegt. Solche Fälle werden jedoch seitens der Finanzämter untersucht", erklärt der Finanzpolizist (Region West).
Die bisherige NoVA-Bilanz (Schwerpunkt ab Mai 2012) für Tirol in Zahlen (lt. Finanzpolizei): ca. 900 Kontrollen, 500 Beanstandungen, bislang ca. 700.000 € vorgeschrieben (ca. ein Drittel der insgesamt zu erwartenden Bescheide ergibt diese Zwischensumme). "Dieses Ergebnis konnte dank guter Zusammenarbeit der Finanzpolizei mit den übrigen Teams im Finanzamt, dem Zoll und der Polizei erzielt werden", bilanziert Ziesel.

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