Immer nur mit Gurt fahren!

- Das Bezirkspolizeikommando appelliert an die Verkehrsteilnehmer.
- Foto: Foto: Polizei
- hochgeladen von Nadja Schilling
POLIZEI erinnert an die Verwendung des Sicherheitsgurtes und die richtige Kindersicherung.
BEZIRK (navi). Sicherheitsgurte und Kinderrückhaltesysteme verhindern bei einem Unfall schwere Verletzungen und können Leben retten. Voraussetzung ist jedoch, dass sich alle Insassen eines Fahrzeuges anschnallen und auch Kinder richtig gesichert werden.
Auch die Bezirkspolizei richtet im Rahmen der Verkehrsüberwachung ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung des Sicherheitsgurtes und die Kindersicherung. Alljährlich werden auch mehrere landesweite Schwerpunktaktionen durchgeführt. Im Vorjahr mussten im Bundesland Tirol 15.184 Fahrzeuginsassen wegen Missachtung der Gurtenpflicht und 614 Lenker wegen Missachtung der Pflicht zur Kindersicherung beanstandet werden. Im Rahmen dieser Kontrollen wurde festgestellt, dass die Verwendung des Sicherheitsgurtes auf Autobahnen und Freilandstraßen zu einem sehr hohen Prozentsatz gewährleistet ist, innerhalb von Ortsgebieten die Anschnallpflicht aber öfter vernachlässigt wird. "Die kurzen Fahrtstrecken und die niedrigeren Geschwindigkeiten 'verleiten' Fahrzeuginsassen vielfach dazu, auf den Gurt zu verzichten. Man lässt dabei ausser Acht, dass z. B. ein Airbag nur dann seine volle Wirkung entfalten kann, wenn der Fahrer oder Beifahrer auch angegurtet ist und unterschätzt, dass selbst bei einem Anprall mit 50 km/h schwerste Verletzungen die Folge sein können", betont BPK-Verkehrsreferent Josef Feyersinger.
Auch bei den Mitfahrern auf der Rücksitzbank wird oft auf den Sicherheitsgurt verzichtet (Anschnallquote hinten nur bei ca. 75 %). Nicht gesicherte Fahrzeuginsassen auf den Rücksitzbänken können aber im Falle eines Unfalles den angegurteten Fahrer oder Beifahrer schwerstens verletzen!
Das Nichtverwenden des Sicherheitsgurtes wird vor Ort durch die Polizei mit 35 € bestraft. Werden Kinder nicht gesichert, muss jedenfalls Anzeige erstattet werden. Neben der Verwaltungsstrafe ist damit auch eine Vormerkung im Führerscheinregister verbunden. Aber: Nicht wegen der drohenden Strafe sollte der Sicherheitsgurt getragen werden, sondern zum eigenen Schutz und zum Schutz der mitgeführten Kinder.
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