Winterreifenpflicht ab dem 1. November

TIROL. Vom 1. November bis 15. April 2013 gilt in Österreich die „witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht“ und es besteht Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen. Das bedeutet, dass bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis Winterreifen an allen Rädern eines Kraftfahrzeuges angebracht sein müssen oder, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht sind.
Winterreifen- und Kettenmitnahmepflicht für Omnibusse und Lkw ab 3,5 t; nur Winterreifenpflicht für Pkw und Lkw bis 3,5 T; Spikereifen sind von 1. 10. bis 31. 5. des Folgejahres erlaubt. Verstöße: Organstrafverfügung oder Anzeige, Strafrahmen bei 5.000 Euro.

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