RO-Konzept: Rechtsanwalt wendet sich an Stadt Kitzbühel

KITZBÜHEL (red.). Mit einem dreiseitigen Schreiben wandte sich Rechtsanwalt Heinrich Schmiedt an die Gemeindeführung. Er kritisiert bzw. führt aus, dass im Zuge der Auflage der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes (wir berichteten) Fehler von Amtsseite gemacht worden seien. Vor allem Fristen bei der Auflage seien fehlerhaft gewesen, was wiederum mit der Möglichkeit für Gemeindebürger zur Einbringung von Stellungnahmen beeinträchtige. Das habe zu "offensichtlichen Verwirrungen bei Einwohnern" geführt, so der Rechtsantwalt. Mangels Beseitigung einer Doppelgleisigkeit "droht der Zweitauflegung des Konzepts die Nichtigkeit", so Schmidt. Der Gemeinderat müsse unverzüglich tätig werden, sonst "droht die Stadt die Fortschreibungsfrist (...) zu versäumen."

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