Verein für Konsumenteninformation
Klage gegen kitzVenture wegen mangelhafter Produktbeschreibungen

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Verein für Konsumenteninformationen (VKI) geht gegen Anbieter von Mundschutzmasken und Desinfektionsmitteln vor.

KITZBÜHEL, WIEN (jos). Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums Klage gegen die kitzVenture GmbH eingebracht. Die kitzVenture GmbH bietet auf der Webseite mundschutzmasken24.com sowohl Desinfektionsmittel als auch Mundschutzmasken an (die BEZIRKSBLÄTTER berichteten). Die Klage richtet sich vor allem gegen die nach Ansicht des VKI mangelhafte Beschreibung der Produkte.

Mangelhafte Beschreibung

Auf der Website werden Mundschutzmasken und Desinfektionsmittel mit dem Versprechen angeboten, dass sie "trotz Corona-Virus Krise" liefern würden. Die Mundschutzmasken werden folgendermaßen beschrieben: „… zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren“. Abgebildet sind dazu herkömmliche Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS-Masken). Nach Experteneinschätzung schützen MNS-Masken den Träger aber nicht vor einer Übertragung des Coronavirus (SARS-CoV-2). Darauf wird nach Meinung des VKI nicht ausreichend hingewiesen.

Wirkung gegen Viren nicht klargestellt

Zudem wird auch ein „Desinfektionswasser“ angeboten, das als „eignet sich hervorragend für die Haut um Keime zu reduzieren“ angepriesen wurde. Dabei wird weder die Wirkung gegen Viren klargestellt noch die auf Inhaltsstoffe des Produktes eingegangen. Im Kontext mit dem Coronavirus sind nach Auffassung des VKI aber genau diese Informationen wesentlich für die Kaufentscheidung der Verbraucher. Um gegen SARS-CoV-2 zu wirken, muss ein Desinfektionsmittel zumindest als „begrenzt viruzid“ klassifiziert sein.
Bei dem ebenfalls angebotenen „Desinfektionsmittel für die Hände“ sind keine Informationen über die Inhaltsstoffe zu finden. Vielmehr behält sich kitzVenture das Recht vor, auch ein anderes als das auf der Abbildung gezeigte Desinfektionsmittel liefern zu dürfen.

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