ÖGB, Corona, Maskenpause
ÖGB Kitzbühel: Durchatmen mit dem General-Kollektivvertrag

Margit Luxner, Gewerkschafterin aus Kitzbühel. | Foto: ÖGB Kitzbühel
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General-KV bringt Maskenpause für Beschäftigte und regelmäßiges Testen in Betrieben.
BEZIRK KITZBÜHEL. „Jeder, der über einen längeren Zeitraum eine Maske trägt, weiß, wie anstrengend das ist und wie notwendig die Möglichkeit zum Durchatmen zwischendurch ist. Mit dem General-Kollektivvertrag wird endlich die Maskenpause für die Beschäftigten ermöglicht. ArbeitnehmerInnen, die auf Grund von Gesetzen und Verordnungen zum Tragen einer Maske verpflichtet sind, ist nach drei Stunden ein Abnehmen der Maske für mindestens zehn Minuten zu ermöglichen“, erklärt Margit Luxner, Mitglied des ÖGB Regionalvorstands Unterland, die neue Regelung.

Der von den Sozialpartnern ÖGB, AK, WK und von der Industriellenvereinigung beschlossene General-Kollektivvertrag klärt wichtige arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen. Unter anderem werden auch betriebliche Testmöglichkeiten geschaffen.

"Leben wiederherstellen"

„Ziel ist, dass das betriebliche und gesellschaftliche Leben so bald wie möglich wiederhergestellt wird. Regelmäßiges Testen in den Betrieben leistet dabei einen wesentlichen Beitrag. Verordnete regelmäßige Tests bestimmter Berufsgruppen sollen während der Arbeitszeit und unter Fortzahlung des Entgelts stattfinden“, ergänzt Tirols ÖGB-Vorsitzender Philip Wohlgemuth und weiter: „Ist der Test im Betrieb nicht möglich, ist die Zeit für den Test in öffentlichen Einrichtungen inkl. der An- und Abreise Arbeitszeit. Für ArbeitnehmerInnen ohne Testpflicht sind Tests tunlichst außerhalb der Arbeitszeit zu absolvieren. Ist dies nicht möglich, gibt es einmal pro Woche eine Freistellung. Der jeweilige Termin ist einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn zu bestimmen. ArbeitnehmerInnen dürfen wegen der Inanspruchnahme des Tests sowie auf Grund eines positiven Tests nicht benachteiligt bzw. gekündigt werden.“

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