Wenn die Schneelast zu groß wird

Derzeit ist die Schneelast gering; bei starkem Schneefall und Eisbildung kann sich das rasch ändern. | Foto: Foto: Schweinöster
  • Derzeit ist die Schneelast gering; bei starkem Schneefall und Eisbildung kann sich das rasch ändern.
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TIROL (niko). Der Winter in unseren Breiten kann es in sich haben – und meterweise Schnee bringen. Dann ist die Zeit angebrochen, wenn die Schneelast auf den Hausdächern bedrohlich werden kann.
Gerhard Graf vom Schadenservice der Tiroler Versicherung weiß, welche Problematik sich aus großen Schneemassen für Gebäude ergibt und welche Schäden eine Gebäudeversicherung abdeckt.
"Österreichs Dächer müssen je nach Region zwischen 84 und 1.080 Kilogramm Schnee pro Quadratmeter (Unterschied zwischen Wien und St. Christoph a. A., Anm. d. Red.) tragen können. Diese Werte sind in speziellen ÖNORMEN geregelt", so Graf.

Richtig drückend wird das Gewicht, wenn der Schnee längere Zeit liegenbleibt und anfriert. Eine Eisschicht am Dach trägt wesentlich zur Gewichtserhöhung bei.

Steile Dächer mit einer Neigung von mehr als 60 Grad sind von zu hohem Schneedruck nicht betroffen, da der Schnee hier abrutschen kann. Bei weniger steilen oder Flachdächern empfiehlt sich in schneereichen Wintern eine regelmäßige Kontrolle der Schneehöhen. Normalerweise finden sich die Angaben über die Tragfähigkeit eines Daches in den statischen Daten zur Dachkonstruktion.

Dass ein Dach wegen der schweren Schneelast einstürzt, ist äußerst selten. Jedoch kann die zu hohe Belastung Schäden an der Dacheindeckung, am Dachstuhl, an Dachrinnen, an Solar- oder Photovoltaikanlagen, an Dachfenstern oder an der Fassade verursachen. Tritt Schmelzwasser an beschädigten Stellen ein, kann es zu Folgeschäden kommen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Gefahr durch Dachlawinen (Schäden für Personen, Autos etc.).

"Schäden durch den Schneedruck und Folgeschäden am Gebäude sind mit einer Sturmversicherung abgedeckt. Beschädigungen am Wohnungsinhalt durch Wassereintritt im Zuge eines Schneedruckschadens deckt die Haushaltsversiche- rung ab. Bei Drittschäden durch eine Dachlawine greift die Haus- und Grund- besitzhaftpflichtversicherung. Die Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen Dritter bzw. wehrt unberechtigte Forderungen ab", erklärt der Experte.

Wird die Schneelast bedrohlich, ist der Gebäudeeigentümer verpflichtet, die Entlastung des Daches zu veranlassen. Dazu muss ein Teil der Schneedecke abgeschöpft werden. Professionelle Hilfe bieten die Feuerwehr oder sonstige Profis. Auf keinen Fall sollte man selbst das Dach betreten und abschöpfen. Die Vereletzungsgefahr ist dabei sehr hoch.

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