Verschärfte Bestimmungen in den Raumordnungsverträgen

KITZBÜHEL. Im Zuge einer Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzepts und einer Umwidmung für eine Sonderfläche Hofstelle (Anton Ober jun., Vordergrub) wurde im Gemeinderat auch eine Verschärfung bei den Bestimmungen für Raumordnungsverträge debattiert. Die schärferen Bestimmungen im RO-Vertrag in Zusammenhang mit der Widmung stießen auf Kritik. In den neuen Verträgen wird die Dauer des Vorkaufsrechts von 15 auf 30 Jahre verlängert und die Pflicht zur Hauptwohnsitznahme festgeschrieben. Auch weitere Vertrags-Eckpunkte wurden verschärft und Strafen festgelegt. Diese gelten nun auch für künftige RO-Verträge.

Der Raumordnungsvertrag wurde mit 12 Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen genehmigt.

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