Nationalpark Hohe Tauern
Jagdübereinkommen erfolgreich nachjustiert

Das Übereinkommen zur Umsetzung des Wildtier-Managements für die Jagdpachtperiode 2021 bis 2030 ist unter Dach und Fach. | Foto: Nationalpark Hohe Tauern
  • Das Übereinkommen zur Umsetzung des Wildtier-Managements für die Jagdpachtperiode 2021 bis 2030 ist unter Dach und Fach.
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Nach Kritik des Umweltdachverbandes an neuem Jagdübereinkommen sind, so Landesrätin Sara Schaar (SPÖ), nun alle Unklarheiten ausgeräumt. Eingebunden war auch die Weltnaturschutzunion.

KÄRNTEN. Bereits am 20. Februar unterzeichneten Vertreter des Kärntner Nationalparkfonds und der Kärntner Jägerschaft das Übereinkommen zur Umsetzung des Wildtier-Managements für die Jagdpachtperiode 2021 bis 2030. Daraufhin hagelte es Kritik vom Umweltdachverband. Im Wortlaut: „Ein neues Übereinkommen will den Schutz bestimmter Wildtierarten im Nationalpark Hohe Tauern massiv beschneiden. Raubwild soll künftig von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederansiedlung ausgeschlossen werden.“

Um Erläuterungen ergänzt

Um alle Missverständnisse aus dem Weg zu räumen, wurde das Jagdübereinkommen nun gemeinsam mit Vertretern der Weltnaturschutzunion (IUCN), der Kärntner Jägerschaft und der Nationalpark-Verwaltung mit Erläuterungen ergänzt und Unklarheiten ausgeräumt, heißt es aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Sara Schaar (SPÖ).

Internationale Anerkennung

„Mit dem nun vorliegenden Übereinkommen inklusive aller Beilagen, die von allen Vertragspartnern unterzeichnet worden sind, ist die internationale Anerkennung des Nationalparks Hohe Tauern sichergestellt“, bekräftigt Schaar. Alle Vorgaben des Bundes für die österreichischen Nationalparke sind erfüllt, ebenso alle internationalen Kriterien. Dies habe die Weltnaturschutzunion bestätigt.

Große Beutegreifer

Die Ergänzungen betreffen vor allem den Umgang mit großen Beutegreifern. Bären, Luchse und Wölfe waren einst in Mitteleuropa verbreitet und siedeln sich zum Teil wieder in Österreich an. Im Nationalpark Hohe Tauern wurden und werden jedoch keine aktiven Maßnahmen zur Wiederansiedlung für diese Arten gesetzt, heißt es. Die Gesetzeslage zu den Arten Luchs, Wolf und Bär sei in den Bundesländern und auf EU-Ebene klar geregelt.

Erfassung und Nachweis

Das im Vorjahr eingerichtete „Österreich-Zentrum Bär, Wolf und Luchs“ an der Höheren Bundeslehranstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein ist die österreichweite Koordinationsstelle für Beutegreifer, in dem auch die Nationalparks Austria vertreten sind. Die Erfassung und der Nachweis von großen Beutegreifern zählt zu den Kernaufgaben des Nationalparks. Dafür werden Wildbiologen, Nationalpark-Ranger, Jagdaufsichtsorgane und Wildhüter laufend geschult. Somit wird die Qualität der Nachweisdaten in der Nationalpark-Region verbessert. Die Nationalpark-Verwaltung beteiligt sich also aktiv an der Sammlung von Daten über das Vorkommen von Beutegreifern.

ZUR SACHE
Das Jagdübereinkommen:
Das Übereinkommen für die Jagdpachtperiode 2021 bis 2030 ist eine freiwillige Ergänzung zu den bestehenden gesetzlichen Grundlagen (Kärntner Nationalparkgesetz und Kärntner Jagdgesetz). Es stellt das Verhältnis zwischen dem Kärntner Nationalparkfonds und der Kärntner Jägerschaft klar und dokumentiert die gemeinsamen Positionen von Jägerschaft und Nationalpark im Aufgabenbereich Wildtier-Management in den Nationalpark-Revieren.

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