Überweisungen ab 1. November 2009 europaweit schneller

Die Gutschriften in Euro werden mit taggleicher Valuta gebucht, die Kontoschließungsgebühren entfallen am 1. November.

Mit 1. November 2009 tritt das neue Zahlungsdienstegesetz für Österreich in Kraft. Für Bankkunden verändert sich damit einiges zum Positiven: Überweisungen werden europaweit von einem Tag auf den anderen durchgeführt, Kontoschließungsgebühren entfallen und Einspruchsfristen werden verlängert.

Euro-Überweisungen dauern zukünftig EU-weit 1 Werktag

Elektronische Zahlungsaufträge in Euro innerhalb der EU bereits am nächsten Tag dem Empfängerkonto gutgeschrieben. Bisher galten fünf Tage als Regel. Bei Überweisungen in Papierform verlängert sich der Zeitraum um einen Tag. Überweisungen, die nicht auf Euro lauten, aber auf eine der Währungen eines EWR-Mitgliedstaats, werden in maximal vier Bankwerktagen durchgeführt. Neu ist auch, dass eine Gutschrift eines Euro-Betrags mit taggleicher Valuta auf das Empfängergirokonto gebucht wird (ausgenommen sind Währungsumrechnungen). Da die technischen Voraussetzungen nicht immer gegeben sind, ist bis 1.1.2012 eine Übergangsfrist von drei Tagen vorgesehen.

Kontoschließungsgebühren entfallen
Mit dem neuen Gesetz entfallen die Kontoschließungsgebühren bei Girokonten in Österreich gänzlich.

Die Einspruchsfrist bei Lastschriften wird von 42 auf 56 Tage verlängert
Eine Änderung gibt es auch bei der Einspruchsfrist. Bei einer unberechtigten Abbuchung können Kunden Lastschriften innerhalb von 56 Tagen (acht Wochen) ab dem Zeitpunkt der Belastung ohne Angabe von Gründen rückrechnen lassen. Bisher waren hierfür 42 Tage vorgesehen. Der falsche Betrag wird auf das Konto rückerstattet und mit dem Tag der Belastung wertgestellt.

Rückerstattung bei nicht autorisierten Einzügen
Für Reklamationen bei nicht autorisierten Abbuchungen sieht das neue Gesetz zukünftig 13 Monate Einspruchsfrist vor. Solche Abbuchungen passieren häufig im Zusammenhang mit Glücksspielen.

Gebühren werden ausgewiesen

Das Zahlungsdienstegesetz setzt weiters klare Richtlinien bei der Darstellung von Gebühren fest. Bei Überweisungen wird der Betrag dem Empfänger in voller Höhe gutgeschrieben. Etwaige anfallende Spesen müssen separat ausgewiesen werden.

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