Hochwasser Klosterneuburg
Hilfe für Betroffene mit Hauptwohnsitz

- In Klosterneuburg waren viele Gebäude von Hochwasser betroffen.
- Foto: FF Kritzendorf
- hochgeladen von Rainer Seebacher
Das Hochwasser hat in Klosterneuburg viele Häuser beschädigt. Seit Kurzem können betroffene Privatpersonen eine finanzielle Unterstützung des Sozialministeriums beantragen. Die Frist endet am 30. Juni.
KLOSTERNEUBURG. Die Folgen der Hochwasserkatastrophe im September vergangenen Jahres waren in Klosterneuburg verheerend. Allein der Stadtgemeinde entstand ein Schaden von etwa vier Millionen Euro. Ein Betrag, der in Zeiten von angespannten Gemeindebudgets schwer zu verdauen ist.

- Das Hochwasser im September 2024 hatte verheerende Folgend.
- Foto: (C) ÖRK
- hochgeladen von Thomas Wordie
Für Privatpersonen gibts nun weitere Hilfen des Sozialministeriums: Noch bis zum 30. Juni 2025, können Privatpersonen in Niederösterreich, deren Hauptwohnsitz zwischen Freitag, dem 12. September, und Dienstag, dem 17. September 2024, durch Hochwasser beschädigt wurde, eine finanzielle Unterstützung des Sozialministeriums beantragen. Die Hochwasserzuwendung soll Betroffenen bei der Sanierung ihres Wohnraums oder bei den Kosten für Ersatzquartiere helfen.
Die Leistungen
Die Hochwasserzuwendung des Sozialministeriums bietet zwei zentrale Leistungen:
- Wohnraumerhaltung: Kostenbeitrag für Sanierungskosten im Wohnraum am Hauptwohnsitz; Trocknung, Entfernung und Neuverlegung des Estrichs etc. Nicht: Sanierung von Räumlichkeiten im Kellergeschoß oder Nebengebäuden; pauschal 2.200 Euro pro Haushalt.
- Wohnraumbeschaffung: Echtkostenersatz für die Anmietung eines Ersatzquartiers; z.B. Mietwohnung, Hotel, Pension, Ferienwohnung; maximal 3.500 Euro pro Haushalt.
Weitere Informationen findest du unter www.hochwasserzuwendung.at.Das könnte dich auch interessieren:



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