AK-Klage
Magenta-Gebührenklauseln unzulässig, Rückforderungen möglich
Nach einer Klage der Arbeiterkammer Wien verzichtet Telekom-Anbieter Magenta im Rahmen eines Teilvergleichs künftig auf 16 Vertragsklauseln – darunter überhöhte Verzugszinsen, Rücklastgebühren und pauschale Mahnspesen. Was der Unterlassungsvergleich für Kunden bedeutet. WIEN. Wie am Montag bekannt wurde, hat die Arbeiterkammer Wien (AK) in einem Verfahren gegen den Telekommunikationsanbieter Magenta (T-Mobile) einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich erwirkt. Demnach würde sich das...