Verkehrssicherheit
Mythen und Regeln für Fahrräder im Straßenverkehr

Rennräder im Straßenverkehr sind zur schönen Jahreszeit ein gängiges Bild - der gegenseitige Respekt und die Einhaltung der entsprechenden (Verkehrs)Regeln ein Muss für ein sicheres Miteinander. | Foto: Hahn
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  • Rennräder im Straßenverkehr sind zur schönen Jahreszeit ein gängiges Bild - der gegenseitige Respekt und die Einhaltung der entsprechenden (Verkehrs)Regeln ein Muss für ein sicheres Miteinander.
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Motorisierten Verkehrsteilnehmern werden Radfahrer oft zum Ärgernis. Speziell zur Rennrad-Saison färben sich die Köpfe mancher Autofahrer blutrot, gilt es doch als besonders nervtötend, wenn derlei Zweiräder, womöglich noch an unübersichtlichen Stellen, nebeneinander herfahren. Ob und wann sie das dürfen, was es als Radfahrer noch alles zu beachten gilt und wie es mit der Unfallstatistik aussieht, haben die BezirksBlätter für Sie recherchiert.

KORNEUBURG. Alois Schnaitt, Kommandant der Polizeiinspektion Korneuburg klärt auf, dass ein Fahrrad, das am Straßenverkehr teilnimmt, grundsätzlich die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu erfüllen hat - das bedeutet unter anderem zwei voneinander unabhängig funktionierende Bremsen, ein akustisches Warnsignal sowie entsprechende Beleuchtung. Allerdings:

"Rennräder dürfen am Straßenverkehr teilnehmen und sogar angesichts der Tatsache, dass sie Sportgeräte sind, bei Tageslicht und guter Sicht ohne die in der Fahrradverordnung genannte Ausrüstung verwendet werden."

Und weil Rennräder Sportgeräte sind, gelten für sie auch noch weitere Ausnahmen, wie der Korneuburger Radsportler Mathias Lukas ergänzt. Dabei räumt er auch dezidiert einen hartnäckigen Verkehrs-Mythos aus dem Weg, denn ja: 

"Zu Trainingszwecken dürfen Rennräder auch nebeneinander fahren."

Es gibt Parameter, die es Rennrädern erlauben, im öffentlichen Straßenverkehr nebeneinander herzufahren. | Foto: Hahn
  • Es gibt Parameter, die es Rennrädern erlauben, im öffentlichen Straßenverkehr nebeneinander herzufahren.
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Definitionsfrage

Rad ist aber nicht gleich Rad, Rennrad folglich nicht gleich Rennrad. Denn um als solches klassifiziert zu werden, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt und besondere technische Merkmale vorzufinden sein.

"Das Eigengewicht des fahrbereiten Rades darf höchstens 12 Kilogramm betragen, ein Rennlenker muss verbaut sein, der äußerer Felgendurchmesser muss mindestens 630 Millimeter, die äußere Felgenbreite höchstens 23 Millimeter aufweisen",

erklärt Alois Schnaitt. Und auch Radexperte Lukas räumt ein, das der Begriff "Trainingszwecke" ein durchaus dehnbarer ist. Wer nämlich nebeneinander herradelt, um zu Tratschen, kann das wohl kaum Trainieren nennen.

Ein äußerer Felgendurchmesser von mindestens 630 Millimeter sowie eine äußere Felgenbreite von höchstens 23 Millimeter sind Grundvoraussetzungen für Rennräder. | Foto: Hahn
  • Ein äußerer Felgendurchmesser von mindestens 630 Millimeter sowie eine äußere Felgenbreite von höchstens 23 Millimeter sind Grundvoraussetzungen für Rennräder.
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Genauere Rechtseinblicke

Aus der Rechtsauskunft-Abteilung des ÖAMTC heißt es ergänzend, dass Radfahrer auf Radwegen, in Fahrradstraßen, in Wohnstraßen und in Begegnungszonen immer nebeneinander fahren dürfen. In Fußgängerzonen, in denen das Radfahren per Ausnahme erlaubt ist, darf ebenfalls nebeneinander gefahren werden.

Matthias Nagler vom ÖAMT-Rechtsdienst führt weiters aus:

"Neben einem anderen Radfahrer darf auch gefahren werden, wenn auf der Straße maximal Tempo 30 km/h gilt und Radverkehr erlaubt ist - sofern niemand gefährdet wird, das Verkehrsaufkommen es zulässt und andere Verkehrsteilnehmer nicht am Überholen gehindert werden. Das gilt aber nicht auf Schienenstraßen, Vorrangstraßen und Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung. Abseits von Schienenstraßen darf zudem eine Begleitperson mit einem Mindestalter von 16 Jahren immer neben einem Kind fahren."

Fahrradfahren ist nicht nur gesund, sondern außerdem eine immer beliebtere, umweltfreundliche Mobilitäts-Alternative.  | Foto: Hahn
  • Fahrradfahren ist nicht nur gesund, sondern außerdem eine immer beliebtere, umweltfreundliche Mobilitäts-Alternative.
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Straße oder Gehsteig

Für ähnliches, wenn nicht sogar oftmals größeres Konfliktpotenzial als die Radfahrer sorgen die in den vergangenen Jahren immer populärer gewordenen Scooter. Alois Schnaitt dazu:

"Für Scooter gelten die gleichen Vorschriften wie für Fahrräder - sie gehören auf die Straße."

Was im Umkehrschluss allerdings bedeutet, dass das Benutzen von Scootern am Gehweg gesetzeswidrig ist.

"Das ist eine Unart, die sich eingebürgert hat, was sie aber nicht weniger strafbar macht",

so der Polizist. Anders wiederum verhält es sich etwa mit Skateboards. Diese sind als Spielzeug klassifiziert und gehören nicht auf die Straße.

Unfälle mit Radbeteiligung

Wenn es um Fahrradunfälle geht, ist laut ÖAMTC vor allem die hohe Anzahl an Alleinunfällen auffällig. Deren Anteil betrug laut Statistik Austria im Jahr 2022 44 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden. An zweiter Stelle kommen die Kreuzungsunfälle mit 24 Prozent.

"Deutlich seltener sind bereits Unfälle im Richtungsverkehr, sprich Fahrzeuge, die in gleicher Richtung unterwegs sind, mit einem Anteil von acht Prozent",

so Nagler. Für Unfälle gibt Polizeikommandant Alois Schnaitt einen dringenden Rat mit auf den (Rad)Weg:

"Immer mit Fotos dokumentieren. In vielen Fällen ist die Schuldfrage nämlich eine sehr individuelle."

Zum Weiterlesen:

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