Corona-Krise
Stadt rems stellt erste Maßnahmen für die Kremser Wirtschaft vor

Bürgermeister Reinhard Resch (Mitte) präsentiert gemeinsam mit Vizebürgermeister Erwin Krammer (r.)  und Stadtrat Helmut Mayer die Erstmaßnahmen für die Kremser Wirtschaft.  | Foto: Stadt Krems
  • Bürgermeister Reinhard Resch (Mitte) präsentiert gemeinsam mit Vizebürgermeister Erwin Krammer (r.) und Stadtrat Helmut Mayer die Erstmaßnahmen für die Kremser Wirtschaft.
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Der Stadtsenat beschließt die Unterstützung der Kremser Gewerbetreibenden

KREMS. Die Corona-Krise stellt auch die Stadt Krems vor großen Herausforderungen. Die auf Basis des „COVID-19-Maßnahmengesetzes“ erlassenen Verordnungen diverser Ministerien betreffen besonders Wirtschaftsbetriebe, insbesondere den Handel und die Gastronomie. Für diese hat die Bundesregierung Pakete zur finanziellen Unterstützung geschnürt, die die Stadt Krems im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergänzt. Gemeinsames Ziel aller Maßnahmen ist die bestmöglichste Abwendung von finanziellem Schaden für die Wirtschaftstreibenden vor Ort. Die erforderliche Liquidität zur Bedeckung der unabwendbaren Fixkosten soll auch in Zeiten des Umsatzausfalls erhalten bleiben. Der Bürgermeister, in seiner Funktion der Abgabenbehörde in erster Instanz, hat im Bereich der Gemeindeabgaben erste wichtige Schritte gesetzt:

Stundung der Kommunalsteuer

Unternehmen, die von einer Betriebseinschränkung nachweislich finanziell betroffen sind, können ab sofort für bereits fällige Beträge und bei offenen Altforderungen ab 100 Euro um Stundung ansuchen. Diese Möglichkeit kann auch bei offenen Altforderungen in Anspruch genommen werden. Das Ausmaß der Betriebseinschränkung ist zeitgleich mit dem Stundungsansuchen in nachvollziehbarer und schriftlicher Form zu begründen. Die Steuerbehörde der Stadt Krems prüft diese Ansuchen ehestmöglich und unbürokratisch und bemüht sich um eine Erledigung im Sinne der Gewerbetreibenden.
Die umfangreichste Gemeindeabgabe ist die Kommunalsteuer. Weitere Gemeindeabgaben sind die Hundeabgabe oder die Gebrauchsabgabe.

Gebrauchsabgabe

Für Gastgärten und Warenständer, die sich auf öffentlichem Grund befinden, wird vorerst keine Gebrauchsabgabe vorgeschrieben und eingehoben.

Mietzinszahlungen für KIG-Geschäftslokale

Für jene Geschäftslokale, die von der KIG vermietet werden, werden für die Dauer der Geschäftsschließungen keine Mieten eingehoben. Diese Maßnahme bleibt bis zur Klärung der damit zusammenhängenden Rechtsfrage aufrecht. Die Mieten werden zwar vorgeschrieben aber nicht eingehoben.

In weiterer Folge plant die Stadt Krems zusätzliche Maßnahmen, um die gewerblichen Betriebe nach der Schließungsphase weiter zu unterstützen. Für Maßnahmen dieser Art sind jedoch Anpassungen der geltenden Tarifordnungen erforderlich, die vom Gemeinderat beschlossen werden müssen. Ein entsprechender Antrag ist für die nächstfolgende Gemeinderatssitzung in Vorbereitung.

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