Rechtswidriger Ablauf
Kundl soll Wald "ohne triftigen Grund" gekauft haben

Der im Dezember 2023 von Bgm. Anton Hoflacher angekaufte Wald sorgte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung für Aufruhr. Es sei weder wirtschaftlich gehandelt worden, noch sei die Vorgehensweise rechtens gewesen. | Foto: Nimpf
5Bilder
  • Der im Dezember 2023 von Bgm. Anton Hoflacher angekaufte Wald sorgte bei der jüngsten Gemeinderatssitzung für Aufruhr. Es sei weder wirtschaftlich gehandelt worden, noch sei die Vorgehensweise rechtens gewesen.
  • Foto: Nimpf
  • hochgeladen von Christiane Nimpf

Bürgermeister Anton Hoflacher hat im Dezember letzten Jahres 55 Hektar Wald für 750.000 Euro angekauft, ohne vorherigen Beschluss. Dieser wurde zwar nachgeholt, Gemeinderätin Helene Astner (KF) ortet aber einen eigenmächtigen Kauf ohne "triftigen Grund" und eine rechtswidrige Vorgehensweise.

KUNDL. Gegen Ende des letzten Jahres wurde es deutlich grüner in der Marktgemeinde Kundl, und das lag nicht nur an dem wenigen Schnee. 55 Hektar Wald hat Bürgermeister Anton Hoflacher für Kundl angekauft, wobei der Anteil auf Gemeindegebiet der Wildschönau liegt, und man dabei mit 750.000 Euro Investition nicht gerade den Sparstift gezückt hat. Dieser Einkauf stieß aber seitens des Gemeindevorstandes nicht nur auf Anklang, so wird Hoflacher vorgeworfen, er habe damals im Dezember den Kaufvertrag ohne einen vorherigen Beschluss im zuständigen Gremium unterzeichnet. Erst nach dem offiziellen Kaufvorgang wurde der Beschluss im Gemeinderat nachgeholt. 

Vorgang war nicht regelkonform

Die besagte Grünfläche war auch bei der jüngsten Gemeinderatssitzung, am 22. Februar ein brisantes Thema. Vor allem Gemeinderätin Helene Astner (Kundler Frauen, KF) ist der Vorgang zum Waldankauf ein Dorn im Auge. Ihr Vorwurf: Bürgermeister Hoflacher hätte den Waldgrund nicht nur ohne triftigen Grund gekauft, sondern das gesamte Prozedere sei nicht rechtens gewesen. Grund dafür soll eine Umstellung der Buchhaltung im Jahr 2020 sein. Seither gibt es nämlich keine Position für einen ordentlichen Haushalt mehr. Der Beschluss sei somit weder durch die Tiroler Gemeindeverordnung (TGO) noch durch die Kundler Geschäftsordnung gedeckt.

"Ich habe das auch von der Gemeindeaufsicht prüfen lassen. Die haben bestätigt, dass das sachlich richtig ist",

so Astner über ihren eingereichten Antrag zur Neuanpassung der gesetzlichen Vorgaben in der Kundler Geschäftsordnung. "Das glaube ich nicht ganz", entgegnete Bürgermeister Hoflacher daraufhin. Astner hielt weiter daran fest, dass der Beschluss nicht rechtens sei und betonte, dass sie den Antrag mehrfach prüfen lassen habe. Nachdem auch Schriftführer und Jurist Klaus Fankhauser bestätigte, dass es eine Änderung der Geschäftsordnung bedarf, sagte Hoflacher, dass man den Antrag später im Vorstand bearbeiten wolle. Weil aber Anträge zur Geschäftsordnung sofort zu behandeln sind, verlangte Astner eine Sitzungsunterbrechung von zehn Minuten, um den Sachverhalt im Gesetzbuch nachschlagen zu können.

GRin Helene Astner verlangte nach einer Sitzungsunterbrechung. Währenddessen wollte man den Sachverhalt nochmals im Gesetzbuch nachlesen.  | Foto: Nimpf
  • GRin Helene Astner verlangte nach einer Sitzungsunterbrechung. Währenddessen wollte man den Sachverhalt nochmals im Gesetzbuch nachlesen.
  • Foto: Nimpf
  • hochgeladen von Christiane Nimpf

Kauf war "in keinster Weise wirtschaftlich"

Letztendlich kam man aber auch nach der Sitzungsunterbrechung nicht wirklich auf einen gemeinsamen Nenner. Der Antrag zur Geschäftsordnung soll im Gemeindevorstand behandelt werden, man will sich darüber beraten und Beschluss fassen und anschließend den Sachverhalt wieder dem Gemeinderat vorlegen. 

"Ich nehme das jetzt so zur Kenntnis. Ich würde aber bitten, dass dieser Antrag nicht sechs Monate liegen bleibt, weil da geht es um Befugnisse des Gemeindevorstandes",

so Astner und ergänzte, dass ihr die Gemeindeaufsicht diese Angelegenheit anders erklärt hätte und wartete indes mit einem weiteren Antrag bezüglich des eigenmächtigen Kauf des Waldes in der Wildschönau durch den Bürgermeister auf. Die Fraktion KF verlangt darin eine Stellungnahme seitens der Gemeindeführung

"Die Gemeinde ist verpflichtet wirtschaftlich zu arbeiten. Im Falle des Waldankaufes in der Wildschönau zum Kaufpreis von 750.000 Euro sehr wir das in keinster Weise",

betonte Gemeinderätin Astner weiter. Außerdem würden für den Ankauf gemeindeeigene Rücklagen aufgelöst werden müssen. Die Gemeinderätin fordert, diesen Kauf von einem unabhängigen Sachverständiger prüfen zu lassen.

Wald sei eine optimale Ergänzung

Bürgermeister Hoflacher erzählt auf Anfrage der REGIONALMEDIEN KUFSTEIN, dass er von einem Waldaufseher in Kundl im Sommer 2022 darauf aufmerksam gemacht wurde, dass am Kragjoch, direkt am Kundler Gemeindewald angrenzend, eine Fläche von mehr als 46 Hektar Wald (im sogenannten "Gschieß") zum Verkauf angeboten werden. Der Wald befindet sich zwar im Gemeindegebiet der Wildschönau, verfügt aber über einen Forstweg nach Zauberwinkel, über den die Gemeinde Kundl bereits in früheren Jahren eigenes Holz aus dem "Gschießgraben" hat abtransportieren lassen. Dieser Wald sei laut Hoflacher also eine optimale Ergänzung zum derzeitigen Waldbestand in Kundl, welcher rund 700 Hektar entspricht.

"Der gesamte Waldbesitz ist für die Marktgemeinde Kundl einerseits eine Investition in eine gesunde Umwelt und in die Erhaltung eines Naherholungsgebietes für die Bevölkerung und stellt andererseits auch eine mögliche Brennholzreserve für die Zukunft dar. Zudem können aus dem nachwachsenden Holz jährliche Einnahmen für die Gemeindekasse erzielt werden",

unterstreicht der Bürgermeister seine Gründe für die Investition.

Für Bürgermeister Anton Hoflacher stellt der neu angekaufte Wald eine optimale Ergänzung zum derzeitigen Waldbestand dar. | Foto: Nimpf
  • Für Bürgermeister Anton Hoflacher stellt der neu angekaufte Wald eine optimale Ergänzung zum derzeitigen Waldbestand dar.
  • Foto: Nimpf
  • hochgeladen von Christiane Nimpf
Was hältst du von dem Waldankauf in Kundl?

Bürgermeister hält Prüfung für "entbehrlich"

Hoflacher betont, dass er nie im Alleingang gehandelt habe, sondern es hätte durchaus eine abgestimmte Vorgehensweise gegeben. Denn er habe den Gemeindevorstand bereits in der Sitzung am 5. September 2022 über die Möglichkeit zum Ankauf des Waldes in Oberau informiert. Damals war man sich im Gemeindevorstand einig, dass Verhandlungen mit dem Eigentümer geführt werden sollen, woraufhin Hoflacher von einem Sachverständiger der Bezirksforstinspektion Kufstein den Wald sowie Kaufpreis mündlich beurteilen ließ. Dazu habe er eine "äußerst positive" Bewertung erhalten. 

"Eine Überprüfung des Kaufes durch einen weiteren Sachverständiger halte ich für entbehrlich, da ja bereits eine Beurteilung durch den Sachverständigen der in Forstangelegenheiten absolut kompetenten Bezirksforstinspektion Kufstein erfolgt ist",

so Bürgermeister Hoflacher abschließend.

Weitere Beiträge aus und rund um Kundl findest du hier.
Aktuelle Nachrichten aus dem Bezirk Kufstein gibt‘s hier.

Diese Beiträge könnten dich auch interessieren:

NHT übergibt 2024 im Bezirk Kufstein 72 Wohnungen
Kundl spricht über Ortstaxi und bezahlt "diverse Runden"
Du möchtest regelmäßig Infos über das, was in deiner Region passiert?

Dann melde dich für den MeinBezirk.at-Newsletter an

Gleich anmelden

Kommentare

?

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

Folge uns auf:

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.