Nach Sichtung
Land Tirol erlässt Abschussverordnung für Risikowolf im Tiroler Unterland
- Im Gemeindegebiet von Kirchberg wurde ein Wolf in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern gesichtet. (Symbolfoto)
- Foto: ambquinn/Pixabay
- hochgeladen von Barbara Fluckinger
Wolf gesichtet: Nachweis in unmittelbarer Siedlungsnähe in Kirchberg. Verordnung gilt acht Wochen.
BEZIRKE KUFSTEIN/KITZBÜHEL (red). Die Tiroler Landesregierung beschloss am Montag, den 27. April 2026 eine Abschussverordnung für einen als Risikowolf eingestuften Wolf in den Bezirken Kitzbühel und Kufstein.
Mit der Kundmachung trat die Regelung noch am selben Tag in Kraft und bleibt bis einschließlich 21. Juni 2026 gültig. Die zuständige Jägerschaft wurde bereits entsprechend informiert.
Wolf neben Wohnhäusern
Auslöser für die Maßnahme ist ein aktueller Nachweis im Gemeindegebiet von Kirchberg in Tirol. Dort wurde am Montag ein Wolf in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern gesichtet. Die Beobachtung ist sowohl durch Meldungen aus der Bevölkerung als auch durch Foto- und Videomaterial dokumentiert.
Sichtungen sofort melden
Das Land Tirol ruft die Bevölkerung erneut dazu auf, Sichtungen von Großraubtieren möglichst zeitnah zu melden. Dafür steht das entsprechende Online-Formular auf der Website des Landes ebenso zur Verfügung wie die direkte Kontaktaufnahme mit der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft. Für die fachliche Einschätzung sind insbesondere Bildaufnahmen von großer Bedeutung. Weitere Informationen sind unter www.tirol.gv.at/baer_wolf_luchs abrufbar.
Weitere Beiträge aus und rund um den Bezirk Kitzbühel findest du hier.
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